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Nach der Berlin-Wahl: Das erwartet uns jetzt

Julian K. · 20. September 2026, 16:01 Uhr · 3 Min. Lesezeit · 2 Aufrufe
Nach der Berlin-Wahl: Das erwartet uns jetzt

Um 18 Uhr schlossen die Wahllokale in Berlin und die Auszählung der Stimmen begann. Wer konnte überzeugen? Das vorläufige amtliche Endergebnis wird entweder noch in der Wahlnacht oder am folgenden Tag veröffentlicht, während das endgültige Ergebnis einige Wochen später feststeht. In der Regel vergehen jedoch mehrere Wochen, bis ein neuer Senat sein Amt antritt, was in der Berliner Verfassung festgelegt ist.

Wie läuft der Zusammentritt des neuen Abgeordnetenhauses ab? Die Berliner Landesverfassung verpflichtet das neu gewählte Abgeordnetenhaus, spätestens am 30. Tag nach der Wahl seine erste Sitzung abzuhalten. Bei der Wahl am 20. September 2026 wird dies also spätestens der 20. Oktober 2026 sein. Bis zu diesem konstituierenden Treffen bleibt das alte Parlament handlungsfähig. Mit dem Zusammentreffen beginnt die 20. Wahlperiode, die in Berlin in der Regel fünf Jahre dauert. Die letzte reguläre Wahl fand 2021 statt, doch aufgrund erheblicher Pannen musste sie im Jahr 2023 wiederholt werden. Daher steht 2026 der reguläre Wahltag an.

Die konstituierende Sitzung wird traditionell von dem ältesten Mitglied des neuen Parlaments, der Alterspräsidentin oder dem Alterspräsidenten, eröffnet. Zu den ersten Aufgaben zählt es, die Beschlussfähigkeit festzustellen und die Wahl der neuen Parlamentspräsidentin oder des neuen Parlamentspräsidenten zu führen.

Die Wahl des Regierenden Bürgermeisters von Berlin erfolgt in geheimer Abstimmung durch das Abgeordnetenhaus, eine feste Frist für die Durchführung dieser Wahl wird in der Landesverfassung nicht genannt. In der Praxis richtet sich der Termin nach der Dauer der Koalitionsverhandlungen der Parteien. Für die Wahl genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen; das Abgeordnetenhaus hat regulär mindestens 130 Sitze, die durch Überhang- und Ausgleichsmandate oft erhöht werden.

Eine Besonderheit in Berlin ist, dass der gewählte Regierende Bürgermeister die Senatorinnen und Senatoren ernennt, wobei der Senat erst arbeiten kann, wenn das Abgeordnetenhaus die Ernennung genehmigt hat. Danach leisten die neuen Regierungsmitglieder ihren Amtseid vor dem Parlament. Der Regierende Bürgermeister hat zudem das Recht, Senatoren jederzeit zu entlassen oder neue zu berufen, erneut unter Zustimmung des Parlaments.

Bis zur Neuwahl und Bestätigung der Regierung gibt es kein Machtvakuum: Der amtierende Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und sein Senat bleiben geschäftsführend im Amt und führen die Geschäfte der Regierung weiter.

Parallel zur Wahl des Abgeordnetenhauses finden auch die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) statt. Diese konstituieren sich ebenfalls innerhalb weniger Wochen nach der Wahl und wählen dann die Bezirksbürgermeisterinnen und -bürgermeister sowie die Bezirksstadträte. Da die Bezirksämter nach dem Stimmverhältnis der Parteien besetzt werden, sind typischerweise mehrere Parteien in der Verwaltung vertreten.

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Julian K.

Über den Autor

Julian K. Redakteur für Sport, Kultur & Lokales

Julian K. ist im Berliner Kiezleben zu Hause und hält den Puls der Stadt im Blick. Seine Berichterstattung deckt das gesamte Spektrum ab – vom Profi- und Breitensport über Kulturveranstaltungen bis hin zu Eilmeldungen aus den zwölf Bezirken. Dank seines starken Netzwerks gehört er zu den Ersten, wenn es um aktuelle Ereignisse in der Metropolregion geht.

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