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Alkoholverbot an Berliner Bahnhöfen: So will die Bahn die neue Regel durchsetzen

Markus S. · 01. September 2026, 16:09 Uhr · 3 Min. Lesezeit · 1 Aufrufe
Alkoholverbot an Berliner Bahnhöfen: So will die Bahn die neue Regel durchsetzen

Die Deutsche Bahn (DB) hat begonnen, das angekündigte bundesweite Alkoholkonsumverbot an Bahnhöfen auszurollen. In Berlin gilt es seit Dienstag auch am Hauptbahnhof und am Bahnhof Gesundbrunnen. Seit Mitte Mai gibt es die Regel schon am Bahnhof Zoo und am Ostbahnhof. Der bundeseigene Konzern erhofft sich dadurch unter anderem mehr Sicherheit für Fahrgäste und Beschäftigte, zudem soll sich die Sauberkeit in den Bahnhöfen verbessern. 

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Inwieweit das Alkoholverbot tatsächlich diesen Effekt hat, wird sich in den kommenden Wochen und Monaten zeigen müssen. Ab 15. Oktober soll das Verbot an allen Bahnhöfen gelten. Bislang könne man zur Wirkung noch keine Aussagen treffen, sagte ein Sprecher der Deutschen Bahn auf Nachfrage. Fest steht: Bei Verstößen erfolgt nach Angaben des Konzerns ein Platzverweis. Im Wiederholungsfall soll ein Hausverbot ausgesprochen werden. Ein zusätzliches Bußgeld droht den Personen aber nicht.

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Alkoholverbot: Sicherheitsdienst soll „sehr sensibel“ vorgehen

Für die Durchsetzung zuständig ist die DB Sicherheit. Allerdings: Die Bahn müsste dort unzählige neue Mitarbeiter einstellen, um eine flächendeckende Kontrolle möglich zu machen. Geplant ist das nicht. Auch die Bundespolizei soll keine zusätzlichen Streifen durchführen, um auf die Einhaltung des Alkoholverbots zu achten, sagte der Bahnsprecher. Die eigenen Mitarbeitenden sollen bei der Durchsetzung der Regel „sehr sensibel“ vorgehen und vor allem erklären, warum diese nun besteht. Das gilt für den Umgang mit Obdachlosen genauso wie beispielsweise mit Fußballfans. Bei Großveranstaltungen wie eben Fußballspielen soll „mit Augenmaß“ vorgegangen werden, teilte die DB mit. „Polizei und DB Sicherheit sind im Bahnhof sichtbar präsent und deeskalieren, falls nötig.“

Positiv ist aus Sicht der Bahn: Zu Konflikten hat das neue Verbot am Bahnhof Zoo oder Ostbahnhof bisher nicht geführt. „Es hat bislang keinerlei Probleme gegeben“, so der Sprecher. Wie weit das Alkoholverbot gilt, ist dabei vom jeweiligen Bahnhof abhängig. Am Bahnhof Zoo umfasst das Bahngelände etwa einen Teil des Hardenbergplatzes. Auf diesem ist das Trinken von Alkohol dann ebenfalls verboten, darüber hinaus bleibt es aber erlaubt.

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GdP äußert sich positiv über die Ausweitung des Alkoholverbots an Bahnhöfen

Der stellvertretende Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Thorsten Schleheider, äußerte sich am Dienstag positiv über die Ausweitung des Verbots auf die weiteren Stationen. „Dass das Alkoholverbot ab heute auf den Hauptbahnhof sowie Gesundbrunnen ausgeweitet wird, ist der richtige Schritt. Alkohol ist ein Brandbeschleuniger für Gewalt- und andere Straftaten“, sagte er. Bahnhöfe seien dabei ein Hotspot, weil dort viele Menschen zusammenkommen. Schleheider forderte allerdings, noch weiter zu gehen: „Wenn man es ernst meint und die Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr nachhaltig verbessern möchte, kann das natürlich nur der Anfang sein, denn dann brauchen wir ein Verbot auch in den Zügen.“

Dass es durch das Alkoholverbot zu weniger Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten an den Bahnhöfen kommt, lässt sich bislang nicht sicher sagen. Die Bundespolizei erklärte auf Nachfrage, man habe bislang „in der Aufgabenwahrnehmung keine signifikanten Änderungen“ am Ostbahnhof und dem Bahnhof Zoo feststellen können. mit dpa

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Markus S.

Über den Autor

Markus S. Chefredakteur

Mit über 15 Jahren Erfahrung im Hauptstadtsjournalismus leitet Markus S. die Redaktion von Hauptstadt-Report.de. Sein Fokus liegt auf der politischen Berichterstattung aus dem Berliner Senat und der Einordnung komplexer gesellschaftlicher Entwicklungen. Er steht für kompromisslose Unabhängigkeit, präzise Analysen und die Einhaltung höchster journalistischer Standards.

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