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Berlin-Wahl 2026: So funktioniert die Fünf-Prozent-Hürde

Markus S. · 08. September 2026, 11:10 Uhr · 2 Min. Lesezeit · 1 Aufrufe
Berlin-Wahl 2026: So funktioniert die Fünf-Prozent-Hürde

Bei der Wahl in Berlin am 20. September 2026 wird nicht jede Partei, die Stimmen erhält, einen Platz im Abgeordnetenhaus bekommen. Nur jene Parteien, die die Fünf-Prozent-Hürde überschreiten, dürfen in das Landesparlament einziehen. Diese Regelung gilt spezifisch für die Zweitstimmen, die für eine Partei abgegeben werden und wird als "Fünf-Prozent-Sperrklausel" bezeichnet. Sie ist vor allem bei der Bundestagswahl und den Landtagswahlen relevant, nicht jedoch bei manchen Kommunalwahlen und der Europawahl.

Im Vorfeld der Wahl wird Berlin in 78 Wahlkreise unterteilt, die eine annähernd gleiche Bevölkerungszahl repräsentieren. Jede Partei hat die Möglichkeit, für jeden Wahlkreis einen Direktkandidaten zu nominieren, der dann über die Erststimme gewählt wird. Der Kandidat mit den meisten Erststimmen in einem Wahlkreis ist der Gewinner und bezieht einen der 78 regulären Sitze des Abgeordnetenhauses. Die verbleibenden 52 Sitze werden aufgrund der Zweitstimmen besetzt und über die Landes- und Bezirkslisten der Parteien verteilt. Es kann jedoch durch Überhang- und Ausgleichsmandate zu einer Erhöhung der Gesamtzahl der Abgeordneten kommen, sodass das Parlament in der aktuellen Legislaturperiode 159 Abgeordnete umfasst.

Die Zweitstimme entscheidet darüber, welche Partei in das Abgeordnetenhaus einzieht. Schafft eine Partei nicht die Fünf-Prozent-Marke, ist der Einzug für deren Kandidaten unmöglich – sie erhalten keine Sitze. FDP und BSW laufen laut aktueller Umfragen Gefahr, unter diese Hürde zu fallen, da beide mit einem Stimmenanteil von 4 Prozent rechnen müssen. Kleinere Parteien wie Volt, Tierschutzpartei oder die PARTEI haben ebenfalls keine realistische Chance auf einen Einzug.

Bereits bei der Wiederholungswahl im Februar 2023 war die Fünf-Prozent-Hürde für die FDP problematisch: Sie erzielte 70.416 Stimmen und damit 4,6 Prozent, was zum Verpassen eines Sitzes im Abgeordnetenhaus führte. Ähnliches erlebten andere kleinere Parteien, zum Beispiel die Tierschutzpartei mit 2,4 Prozent, die Partei mit 1,4 Prozent, Volt mit 0,9 Prozent, und mehrere weitere mit noch geringeren Stimmenanteilen.

Aktuell sind 13,7 Prozent der abgegebenen Zweitstimmen im Abgeordnetenhaus nicht vertreten. Die Fünf-Prozent-Hürde hat den Hintergrund, dass nicht alle zur Wahl stehenden Parteien in den Bundestag einziehen sollten. Zu viele Fraktionen im Parlament könnten die Entscheidungsfindung erschweren und die Bildung stabiler Regierungen kompliziert machen. Diese Regelung hat historische Wurzeln, da die Weimarer Zeit, die keine solche Hürde kannte, zu schwierigen Mehrheitsverhältnissen führte. Die seit 1953 auf Bundesebene geltende Regelung wurde aus den Erfahrungen dieser Zeit heraus entwickelt.

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Markus S.

Über den Autor

Markus S. Chefredakteur

Mit über 15 Jahren Erfahrung im Hauptstadtsjournalismus leitet Markus S. die Redaktion von Hauptstadt-Report.de. Sein Fokus liegt auf der politischen Berichterstattung aus dem Berliner Senat und der Einordnung komplexer gesellschaftlicher Entwicklungen. Er steht für kompromisslose Unabhängigkeit, präzise Analysen und die Einhaltung höchster journalistischer Standards.

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