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Berlin-Wahl 2026: Wer ist wahlberechtigt und wer kann gewählt werden?

Markus S. · 08. September 2026, 11:13 Uhr · 2 Min. Lesezeit · 1 Aufrufe
Berlin-Wahl 2026: Wer ist wahlberechtigt und wer kann gewählt werden?

Die Berliner Wahlen im Jahr 2026, die am 20. September stattfinden, entscheiden darüber, ob die CDU im Roten Rathaus bleibt oder ob die Herausforderer von SPD, AfD, Grünen oder Linken die Macht übernehmen. Bei diesen Wahlen wird es eine Besonderheit geben: Erstmals dürfen auch 16-Jährige an der Wahl zum Abgeordnetenhaus teilnehmen. Bisher war dies lediglich bei den Wahlen der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) der Fall.

Bei der Wahl im September stellt sich die Frage, wer zum Wählen berechtigt ist. Wahlberechtigt sind bei der Abgeordnetenhauswahl und den BVV-Wahlen alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, also vor dem 21. September 2010 geboren sein müssen. Außerdem müssen sie seit mindestens drei Monaten, sprich seit dem 20. Juni 2026, ununterbrochen in Berlin wohnen oder sich dort überwiegend aufhalten und dürfen nicht durch einen Gerichtsbeschluss das Wahlrecht verloren haben. Bei den BVV-Wahlen dürfen zusätzlich auch Unionsbürger, also Bürger anderer EU-Staaten, wählen.

Bei der letzten Wahl in Berlin, der Wiederholungswahl im Februar 2023, waren 2.442.049 Berliner zur Stimmabgabe aufgerufen. Insgesamt gab es bei den BVV-Wahlen 2.738.586 Wahlberechtigte. Diese Zahlen stammen aus dem Einwohnerregister, welches das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zur Erstellung der Wählerverzeichnisse nutzt. Insgesamt sind für die Wahl zum Abgeordnetenhaus 2.489.976 Wahlberechtigte verzeichnet, bei den BVV-Wahlen sind es 2.738.700.

Es zeigt sich jedoch, dass über 1,4 Millionen Berlinerinnen und Berliner nicht für das nächste Abgeordnetenhaus wählen können, was einen neuen Höchststand markiert. Die größte Gruppe unter diesen sind Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die mit 976.000 Personen vertreten sind. Ihre Anzahl hat sich seit 2011 mehr als verdoppelt. Die zweitgrößte Gruppe sind Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die sich auf etwa eine halbe Million beläuft.

Wer kann zum Wahltag gewählt werden? Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen, die am 20. September 2026 das 18. Lebensjahr erreicht haben, also vor dem 21. September 2008 geboren wurden und die ebenfalls nicht infolge eines Gerichtsbeschlusses das passive Wahlrecht oder die Befähigung für öffentliche Ämter verloren haben. Auch Unionsbürger, die nach den Gesetzen ihres Ursprungslandes das passive Wahlrecht verloren haben, sind von der Wählbarkeit ausgeschlossen.

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Markus S.

Über den Autor

Markus S. Chefredakteur

Mit über 15 Jahren Erfahrung im Hauptstadtsjournalismus leitet Markus S. die Redaktion von Hauptstadt-Report.de. Sein Fokus liegt auf der politischen Berichterstattung aus dem Berliner Senat und der Einordnung komplexer gesellschaftlicher Entwicklungen. Er steht für kompromisslose Unabhängigkeit, präzise Analysen und die Einhaltung höchster journalistischer Standards.

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