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Start der Briefwahl in Berlin – Wichtige Fristen im Blick

Markus S. · 10. August 2026, 09:26 Uhr · 3 Min. Lesezeit · 6 Aufrufe
Start der Briefwahl in Berlin – Wichtige Fristen im Blick

Die Wahlberechtigten in Berlin haben die Möglichkeit, bei der Abgeordnetenhauswahl sowie den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 20. September ihre Stimme per Briefwahl abzugeben, ohne persönlich ins Wahllokal gehen zu müssen. Der offizielle Zeitraum für die Briefwahl beginnt am Montag, den 10. August. An diesem Tag werden zudem die Wahlbenachrichtigungen gedruckt und an die entsprechenden Wähler versendet.

Im Rückversand der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag zur Briefwahl integriert, der einfach mithilfe eines QR-Codes beantragt werden kann. Die erforderlichen Daten sind hierbei bereits gespeichert. Sollten Wähler ihre Benachrichtigung noch nicht erhalten haben, ist es ebenfalls ab dem 10. August möglich, online über das Wahlportal des Landes Berlin einen Wahlschein zu beantragen.

Werden Anträge per Post oder Fax an das zuständige Bezirkswahlamt gesendet, ist eine Unterschrift erforderlich; Anträge ohne diese werden nicht bearbeitet. Außerdem sollte bei postalischen Anträgen auf die korrekte Frankierung geachtet werden.

Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, die Stimme persönlich in den jeweiligen Briefwahlstellen des Bezirks abzugeben. Dazu ist lediglich ein Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis nötig; die Wahlbenachrichtigung muss nicht vorgelegt werden. Die Öffnungszeiten der Briefwahlstellen werden auf den Wahlbenachrichtigungen angegeben und sind auch auf der Website des Landeswahlleiters einsehbar.

Die Wähler sollten beim Ausfüllen der Unterlagen sorgfältig vorgehen, da Fehler dazu führen können, dass der Wahlbrief nicht in die Auszählung einfließt. Für die Briefwahl sind mehrere Schritte notwendig: Zunächst müssen die Wahlvorschläge auf den Stimmzetteln markiert werden. Dann sind die Stimmzettel in den weißen Umschlag zu legen und zu verschließen. Eine Unterschrift auf der eidesstattlichen Versicherung auf dem Wahlschein ist erforderlich. Im Folgenden werden der unterschriebene Wahlschein und der verschlossene weiße Umschlag zusammen in den roten Wahlbriefumschlag gelegt, der schließlich ebenfalls verschlossen werden muss.

Der rote Wahlbriefumschlag kann dann entweder in einen Briefkasten eingeworfen oder direkt im Bezirkswahlamt abgegeben werden. Der letzte Termin zur Antragstellung für einen Wahlschein ist Freitag, der 18. September 2026, um 15 Uhr. Allerdings muss der ausgefüllte Wahlbrief spätestens am Sonntag, den 20. September 2026, um 18 Uhr bei dem zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein. Verspätet eingehende Wahlbriefe werden nicht bei der Auszählung berücksichtigt; daher sollte ausreichend Zeit für den Postversand eingeplant werden, insbesondere wenn Wähler sich außerhalb Berlins oder im Ausland befinden.

Stephan Bröchler, der Landeswahlleiter, hebt die Verantwortung der Wähler bei der Briefwahl hervor: „Wählerinnen und Wähler, die von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen, müssen nach der geltenden Rechtslage selbst dafür Sorge tragen, dass das Wahlgeheimnis in ihrem persönlichen Bereich gewahrt bleibt.“ Auch die fristgerechte Abgabe des Wahlbriefes liege in der Verantwortung der Wähler.

Zusätzliche Informationen zu den Wahlbenachrichtigungen und dem Ablauf der Briefwahl sind auf der Website des Landeswahlleiters für Berlin verfügbar.

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Markus S.

Über den Autor

Markus S. Chefredakteur

Mit über 15 Jahren Erfahrung im Hauptstadtsjournalismus leitet Markus S. die Redaktion von Hauptstadt-Report.de. Sein Fokus liegt auf der politischen Berichterstattung aus dem Berliner Senat und der Einordnung komplexer gesellschaftlicher Entwicklungen. Er steht für kompromisslose Unabhängigkeit, präzise Analysen und die Einhaltung höchster journalistischer Standards.

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