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Polizist wegen Autodiebstahls zu drei Jahren Haft verurteilt

kamal · 24. Juli 2026, 16:51 Uhr · 2 Min. Lesezeit · 1 Aufrufe
Polizist wegen Autodiebstahls zu drei Jahren Haft verurteilt

Ein 42-jähriger Polizeibeamter ist für einen Überfall während eines privaten Autokaufs zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Berlin hat ihn schuldig gesprochen, Diebstahl mit Waffen begangen zu haben. Zusätzlich ordnete das Gericht die Einziehung von 41.000 Euro an.

Der Polizist war seit etwa fünf Jahren im Dienst suspendiert und hatte bei der Tat, die im Januar dieses Jahres stattfand, eine Polizei-Weste getragen sowie Handfesseln und eine Softair-Pistole mit sich geführt. Zusammen mit einem bislang unbekannten Komplizen gab er sich als Polizist aus und entwendete insgesamt 71.000 Euro.

Zu Beginn des Prozesses erklärte der Angeklagte, dass er die Vorwürfe weitgehend zugesteht. Er berichtete, eine andere Person habe ihn überredet, an dem Überfall teilzunehmen und dabei vorgegeben, dass es sich um einen Trickdiebstahl handle. Eine Waffe sei von ihm nicht eingesetzt worden, weitere Informationen über seinen Mittäter gab er nicht preis.

Laut Anklage kam es zu einem Treffen zwischen einem Autohändler und einer Person, die einen italienischen Sportwagen für 189.000 Euro anbot. In diesem Zusammenhang sollten 68.000 Euro in Bar für den Kauf gezahlt werden. Während der Käufer das Geld in seinem Auto zählte, erschienen der Angeklagte und sein Mittäter und behaupteten, das Geld wegen möglicher illegaler Aktivitäten beschlagnahmen zu müssen.

Der Angeklagte teilte im Gericht mit, dass sein Komplize das Geld an sich genommen habe, wobei dieser zusätzlich 3.000 Euro stahl, die sich in einem Transporter der Begleiter des Käufers befanden. Als der Käufer eine Quittung verlangte, flüchteten beide in ihr Auto. Während einer Verfolgungsjagd endeten sie in einer Sackgasse, wo der Komplize einem der Begleiter über den Fuß fuhr, das Geld ergriff und wegrannte.

Der suspendierte Polizeibeamte wurde kurz nach dem Vorfall gefasst. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Strafe von fünfeinhalb Jahren Haft, da die Tat als schwerwiegend eingestuft wurde. Der Verteidiger hingegen verlangte eine milde Strafe in Form einer Bewährungsstrafe. Das Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig.

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