Hauptstadt Report
Politik

Gericht hebt Tempolimit auf Albrechtstraße für Schulweg wieder auf

kamal · 23. Juli 2026, 15:36 Uhr · 2 Min. Lesezeit · 1 Aufrufe
Gericht hebt Tempolimit auf Albrechtstraße für Schulweg wieder auf

Im Konflikt um Tempolimits in Berlin muss der Senat nach einer aktuellen Gerichtsentscheidung bei der Festlegung von Geschwindigkeitsbeschränkungen die Nutzung als Schulweg berücksichtigen. Dies hat das Verwaltungsgericht in Hinblick auf die Albrechtstraße in Steglitz-Zehlendorf festgestellt und entschieden, dass dort erneut ein Tempolimit von 30 km/h gelten muss. Laut einem Sprecher des Gerichts ist dies notwendig, „um die Sicherheit auf dem Schulweg zu gewährleisten“.

Ein direkt betroffener Schüler hatte sich gegen die seit Februar wieder geltenden 50 km/h stark gemacht, welche von der Senatsumweltverwaltung angeordnet wurden. Zuvor war die Geschwindigkeit zur Verbesserung der Luftqualität auf 30 km/h reduziert worden.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass die Entscheidung gegen die neuen Geschwindigkeitsregelungen noch nicht rechtskräftig ist. Die Senatsumweltverwaltung behält sich das Recht vor, beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berufung zu gehen. In einem ähnlichen Fall zur Saarstraße hatte die Verwaltung eine vorangegangene Gerichtsentscheidung ebenfalls nicht anerkannt.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Klage der Schüler unterstützt. Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH, kommentierte die Entscheidung: „Erst die Saarstraße, jetzt die Albrechtstraße – mit dem heutigen Beschluss des Verwaltungsgerichts steht es 2:0 für die Verkehrssicherheit und gegen Autosenatorin Ute Bonde.“ Der schwarz-rote Senat hatte im Rahmen der Überarbeitung des aktuellen Luftreinhalteplans verschiedene frühere Tempo-30-Beschränkungen wieder aufgehoben, nachdem im vergangenen September aufgrund einer Vorlage von Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) entschieden wurde, dass an 23 Hauptstraßen tagsüber wieder 50 km/h gelten solle.

Artikel teilen mit:

Kommentare (0)

Noch keine Kommentare. Schreiben Sie den ersten!

Kommentar schreiben