Neuköllner Mietern droht Ungewissheit: „Total traurig und wütend“
André Glörfeld, Mieter in der Hertzbergstraße 28 in Neukölln, zeigt sich frustriert: „Ich bin total traurig und wütend, dass es trotz der Kämpfereien und Bemühungen nicht geklappt hat“. Der Verkauf des sanierungsbedürftigen Hauses im Rixdorfer Milieuschutzgebiet ist nun endgültig erfolgt, nachdem die Frist für das Vorkaufsrecht des Bezirks am 4. August abgelaufen ist.
Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) äußerte seine Enttäuschung über das Scheitern, das Vorkaufsrecht auszuüben oder eine Abwendungsvereinbarung zu erzielen, und betonte die Bemühungen des Bezirksamtes sowie der Bewohner:innen. „Ich gehe auf den Zahnfleisch“, fügte Glörfeld hinzu, der drei Wochen seines Urlaubs eingesetzt hatte, um für den Vorkauf zu kämpfen.
Im Milieuschutzgebiet hat das Bezirksamt beim Verkauf von Immobilien eine dreimonatige Frist, um ein Vorkaufsrecht auszuüben. In der Regel kaufen gemeinnützige Drittkäufer wie Genossenschaften oder kommunale Wohnungsbaugesellschaften die Objekte zu den festgelegten Bedingungen. Eine Alternative dazu ist eine Abwendungsvereinbarung, bei der sich der private Käufer verpflichtet, bestimmte Vorgaben einzuhalten, wie die Vermeidung von Luxussanierungen.
Obwohl die „Stadt und Land“ Interesse an dem Kauf der Immobilie hatte, verhinderten finanzielle Schwierigkeiten eine Übernahme. Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft hätte einen Zuschuss von etwa 4,88 Millionen Euro benötigt, was wegen der Haushaltslage nicht möglich war, so die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Trotz dieses Rückschlags haben sich zahlreiche Mieter in der Hertzbergstraße 28 zusammengeschlossen und planen, auch weiterhin für ihre Rechte zu kämpfen. Bezirksstadtrat Biedermann kündigte an, die Entwicklung des Hauses sowie die Aktivitäten der neuen Eigentümer aufmerksam zu beobachten. Der Schutz der bestehenden Bewohner bleibt ein zentrales Anliegen im Rahmen des Milieuschutzes.
Dieser Vorfall verdeutlicht zudem die Notwendigkeit, Kommunen ein echtes Vorkaufsrecht sowie besseren Schutz vor Verdrängung zu gewähren. Nach der Aufhebung des Vorkaufsrechts durch das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2021 wurde es in Berlin nur in drei Fällen angewendet. Mieter Glörfeld ist weiterhin optimistisch und hat angekündigt, aktiv zu bleiben und sich an Demonstrationen zu beteiligen sowie Erfahrungen mit anderen Betroffenen auszutauschen.
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Über den Autor
Mit über 15 Jahren Erfahrung im Hauptstadtsjournalismus leitet Markus S. die Redaktion von Hauptstadt-Report.de. Sein Fokus liegt auf der politischen Berichterstattung aus dem Berliner Senat und der Einordnung komplexer gesellschaftlicher Entwicklungen. Er steht für kompromisslose Unabhängigkeit, präzise Analysen und die Einhaltung höchster journalistischer Standards.
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