Berliner Gericht untersagt teure Kurzzeitvermietungen
Das Verwaltungsgericht in Berlin hat die rechtliche Stellung von Kurzzeitvermietungen in Milieuschutzgebieten klargestellt. In einem aktuellen Urteil (VG 19 K 95/26) wurde entschieden, dass die befristete Vermietung von zuvor dauerhaft vermieteten Wohnungen in solchen Gebieten nicht gestattet ist. Dies wurde vor allem mit der Notwendigkeit einer Genehmigung für eine Nutzungsänderung begründet.
In diesem Fall hatte eine Grundstückseigentümerin aus Neukölln geklagt, deren Wohnhaus im Geltungsbereich einer Verordnung zur Erhaltung der Wohnbevölkerung liegt. In den 15 dortigen Wohnungen wurden Zeiträume von drei Monaten bis maximal zwölf Monaten angeboten, sowohl in Form von Einzelzimmern als auch von gesamten Wohnungen. Die Mietpreise lagen im Durchschnitt bei 32,63 Euro pro Quadratmeter für Einzelzimmer und 23,26 Euro pro Quadratmeter für ganze Wohnungen. Im Vergleich dazu beträgt die übliche Warmmiete ohne Möblierung lediglich 10,37 Euro pro Quadratmeter.
Das Bezirksamt Neukölln hatte am 22. Dezember 2025 entschieden, der Eigentümerin die zeitweise Vermietung zu untersagen. Die Begründung war, dass diese Art der Vermietung eine wesentliche Änderung der vorher unbefristeten Nutzung darstelle, die sanitätsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehe. Eine Genehmigung für diese Nutzungsänderung lag nicht vor, und das Bezirksamt sah in der Vermietung die Gefahr, die ansässige Bevölkerung zu verdrängen, was dem Ziel der Milieuschutzverordnung widerspreche.
Die Eigentümerin war mit ihrer Klage jedoch nicht erfolgreich. Das Gericht bestätigte die Handlung des Bezirksamtes, indem es entschied, dass eine zeitlich begrenzte Vermietung in der vorliegenden Form tatsächlich die ansässige Wohnbevölkerung gefährde. Insbesondere fördere diese Art der Vermietung nicht die sozialen Belange von einkommensschwächeren Haushalten und Familien mit Kindern.
Das Gericht ließ zudem eine Berufung zum Oberverwaltungsgericht zu. Diese Grundsatzentscheidung wurde im benachbarten Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg positiv aufgenommen. Baustadtrat Florian Schmidt von den Grünen betonte die Bedeutung des Urteils für die Verwaltungspraxis im Bezirk und sieht neuen Aufwind für bestehende Verfahren zur Wahrung des Milieuschutzes. Schmidt merkte an, dass die Entscheidung auch auf frühere Klagen Bezug nehme, die abgewiesen wurden und somit die Möglichkeit eines Präzedenzfalls verhinderten, wohingegen aktuell die Bezirksämter nun effektiver gegen zeitlich befristete möblierte Vermietungen vorgehen könnten.
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Mit über 15 Jahren Erfahrung im Hauptstadtsjournalismus leitet Markus S. die Redaktion von Hauptstadt-Report.de. Sein Fokus liegt auf der politischen Berichterstattung aus dem Berliner Senat und der Einordnung komplexer gesellschaftlicher Entwicklungen. Er steht für kompromisslose Unabhängigkeit, präzise Analysen und die Einhaltung höchster journalistischer Standards.
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