Berlin-Wahl 2026: So geht es nach der Stimmabgabe weiter
Die Berliner Wahl ist für den 20. September 2026 angesetzt. An diesem Tag haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Stimmen abzugeben, wobei auch eine Briefwahl im Vorfeld möglich ist. Direkt nach der Schließung der Wahllokale um 18 Uhr werden ARD und ZDF erste Prognosen auf Basis von Nachwahlbefragungen bekanntgeben. Später im Abend werden die Hochrechnungen veröffentlicht, die auf stichprobenartigen Ergebnissen aus ausgewählten Wahllokalen und den Ergebnissen des Statistischen Landesamtes basieren. Diese Informationen reflektieren das wahrscheinliche Ergebnis genauer.
Noch in der Wahlnacht oder spätestens am nächsten Tag wird ein vorläufiges amtliches Endergebnis präsentiert. Das endgültige amtliche Ergebnis folgt einige Wochen später. Die Bildung eines neuen Senats zieht sich in der Regel über mehrere Wochen hin, wie es die Verfassung von Berlin festlegt.
Die berlinerische Landesverfassung sieht vor, dass das neu gewählte Abgeordnetenhaus spätestens am 30. Tag nach der Wahl erstmals zusammentreten muss. Bei der Wahl vom 20. September 2026 fällt dieser Termin auf den 20. Oktober 2026. Bis zu diesem konstituierenden Treffen bleibt das bisherige Parlament weiterhin handlungsfähig. Damit beginnt die 20. Wahlperiode offiziell; die vorherige Wahlperiode endet zu diesem Zeitpunkt automatisch. In Berlin beträgt die Legislaturperiode, ähnlich wie in den meisten anderen Bundesländern, fünf Jahre. Die letzte reguläre Wahl fand im Jahr 2021 statt, jedoch wurde sie aufgrund erheblicher Pannen im Jahr 2023 wiederholt.
Die Eröffnung der konstituierenden Sitzung erfolgt traditionell durch den Alterspräsidenten oder die Alterspräsidentin, die oder der das älteste Mitglied des neuen Parlaments ist. Zu den ersten Aufgaben gehört es, die Beschlussfähigkeit festzustellen und die Wahl der neuen Parlamentspräsidentin oder des neuen Parlamentspräsidenten zu leiten.
Der Regierende Bürgermeister von Berlin wird nicht direkt von den Wählerinnen und Wählern gewählt. Stattdessen erfolgt die Wahl durch das Abgeordnetenhaus in geheimer Abstimmung. Ein fester Termin für diese Wahl ist in der Landesverfassung nicht festgelegt, sondern hängt von den Koalitionsverhandlungen der Parteien und dem Abschluss eines Koalitionsvertrages ab. Für die Wahl des Regierenden Bürgermeisters reicht gemäß berlinerischer Verfassung eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Das Abgeordnetenhaus hat regulär mindestens 130 Sitze, wobei die Gesamtanzahl durch Überhang- und Ausgleichsmandate oft höher ausfällt; in der 19. Wahlperiode waren es beispielsweise 159 Sitze.
Im Vergleich zu anderen Bundesländern gibt es in Berlin eine Besonderheit: Der gewählte Regierende Bürgermeister beauftragt die Senatorinnen und Senatoren und ordnet ihnen ihre Ressorts zu. Der Senat kann jedoch seine Arbeit erst beginnen, nachdem das Abgeordnetenhaus der Ernennung zugestimmt hat. Nach der Ernennung legen die neuen Regierungsmitglieder ihren Amtseid vor dem Parlament ab. Zudem hat der Regierende Bürgermeister die Befugnis, Senatoren jederzeit zu entlassen oder neue zu berufen, wiederum mit Zustimmung des Parlaments.
Zwischen dem bisherigen Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und seinen Senatoren besteht keine Lücke in der Macht; sie bleiben laut Verfassung geschäftsführend im Amt, bis eine neue Regierung gewählt und bestätigt ist.
Zur gleichen Zeit finden auch Wahlen zu den zwölf Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) statt. Diese Bezirksparlamente konstituieren sich ebenfalls innerhalb weniger Wochen nach der Wahl und wählen anschließend die Bezirksbürgermeisterinnen und -bürgermeister sowie die Bezirksstadträte. Die Vergabe der Bezirksämter erfolgt nach dem Stärkeverhältnis der Parteien, sodass in diesen Gremien in der Regel mehrere Parteien gemeinsam vertreten sind.
- Berlin: Rückgang bei Investitionen in Radverkehrsprojekte
- Wende im Streit um Anti-Hacker-Software in Lichtenberg
Über den Autor
Mit über 15 Jahren Erfahrung im Hauptstadtsjournalismus leitet Markus S. die Redaktion von Hauptstadt-Report.de. Sein Fokus liegt auf der politischen Berichterstattung aus dem Berliner Senat und der Einordnung komplexer gesellschaftlicher Entwicklungen. Er steht für kompromisslose Unabhängigkeit, präzise Analysen und die Einhaltung höchster journalistischer Standards.
Kommentare (0)
Noch keine Kommentare. Schreiben Sie den ersten!