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Berliner Polizist verurteilt nach Faustschlag beim Galatasaray-Jubel

Julian K. · 29. September 2026, 12:34 Uhr · 2 Min. Lesezeit · 1 Aufrufe
Berliner Polizist verurteilt nach Faustschlag beim Galatasaray-Jubel

Die unerwartete Meisterfeier der türkischen Fans von Galatasaray Istanbul im Sommer 2025 hat für den Berliner Polizeibeamten Abed H. ernste Konsequenzen. Der 28-Jährige wurde am Dienstag vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 6300 Euro verurteilt, weil er am Rande des Jubels einen Mann geschlagen haben soll. Dem Polizisten wurde versuchte Körperverletzung im Amt vorgeworfen.

Richterin Anna Lena Rohlfing erklärte in ihrer Urteilsbegründung, dass sie davon überzeugt sei, dass der Angeklagte einen 19-Jährigen mit der Faust geschlagen habe, als dieser nach seiner Festnahme fixiert war. Dabei konnte nicht eindeutig festgestellt werden, ob das Opfer tatsächlich Schmerzen oder eine Verletzung erlitt, weshalb das Gericht die Tat als versuchten Körperverletzung einordnete.

Der Vorfall ereignete sich im Mai 2025. Nach dem Triumph im türkischen Fußball feierten hunderte von Galatasaray-Anhängern ausgelassen auf dem Kurfürstendamm. Obwohl die ersten Stunden friedlich verliefen, schlug die Stimmung im Laufe des Abends um. Der 19-jährige Hakkan B. sollte aufgrund eines Schubsens eines Polizeibeamten festgenommen werden und wehrte sich dabei. Videos des Vorfalls bestätigen dies.

Der Schlag, der zur Anklage führte, ereignete sich, während Hakkan B. bereits von den Beamten überwältigt und zu einem Polizeiwagen gebracht worden war. Die Richterin äußerte Verständnis für die möglicherweise aufgebrachte Reaktion des Angeklagten in dieser stressigen Situation, merkte jedoch an, dass es inakzeptabel sei, dass der Beamte dem bereits fixierten Festgenommenen nachträglich noch einen Schlag versetzte.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 8400 Euro gefordert und argumentierte, dass es sich hier um eine vollendete Körperverletzung im Amt handele. Die Verteidigung forderte hingegen einen Freispruch, da ihrer Meinung nach nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Angeklagte der Täter war. Der Polizist war wie alle anderen Beamten im Einsatz und nicht sofort identifizierbar gewesen.

Richterin Rohlfing stellte jedoch fest, dass ein als Zeuge geladener Zugführer, der den Angeklagten belastete, diesen an der Augenpartie erkannt hatte. Sie betonte, dass die Aussage des erfahrenen Polizeibeamten glaubwürdig sei. Der Angeklagte selbst äußerte sich während des gesamten zweitägigen Prozesses nicht zu den Vorwürfen.

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Julian K.

Über den Autor

Julian K. Redakteur für Sport, Kultur & Lokales

Julian K. ist im Berliner Kiezleben zu Hause und hält den Puls der Stadt im Blick. Seine Berichterstattung deckt das gesamte Spektrum ab – vom Profi- und Breitensport über Kulturveranstaltungen bis hin zu Eilmeldungen aus den zwölf Bezirken. Dank seines starken Netzwerks gehört er zu den Ersten, wenn es um aktuelle Ereignisse in der Metropolregion geht.

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