Berlin hebt Bargeldobergrenze für Flüchtlingskarte auf
In diesem Sommer führte Berlin als letztes Bundesland die sogenannte Bezahlkarte für Flüchtlinge ein. Zuvor galt eine monatliche Bargeldobergrenze von 50 Euro in den ersten sechs Monaten nach Erhalt dieser Karte. Diese Obergrenze ist nun jedoch aufgehoben worden.
Die Entscheidung wurde von der Sozialverwaltung in einer internen Mitteilung bekannt gegeben, wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) berichtet. Der Flüchtlingsrat hatte die Regelung als diskriminierend eingestuft und eine Beschwerde eingelegt. Cansel Kiziltepe, die Sozialsenatorin der SPD, erklärte, dass diese Obergrenze gegen das Landesantidiskriminierungsgesetz verstoße.
Die als „Social Card“ bekannte Bezahlkarte wurde eingeführt, um das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung zu entlasten und um ungeregelte Migration nach Deutschland weniger attraktiv zu machen. Dennoch kam die Karte immer wieder in die Kritik, insbesondere vom Flüchtlingsrat.
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Über den Autor
Mit über 15 Jahren Erfahrung im Hauptstadtsjournalismus leitet Markus S. die Redaktion von Hauptstadt-Report.de. Sein Fokus liegt auf der politischen Berichterstattung aus dem Berliner Senat und der Einordnung komplexer gesellschaftlicher Entwicklungen. Er steht für kompromisslose Unabhängigkeit, präzise Analysen und die Einhaltung höchster journalistischer Standards.
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