Bushido gewinnt Rechtsstreit gegen Abou-Chaker-Bruder
Rapper Bushido konnte sich vor dem Arbeitsgericht Berlin in einem Rechtsstreit durchsetzen. Das Gericht wies die Kündigungsschutzklage des Bruders seines früheren Geschäftspartners Arafat Abou-Chaker größtenteils zurück. Der 48-jährige Kläger war vor über acht Jahren entlassen worden, nachdem es zwischen Bushido und Abou-Chaker zu einem Streit über 180.000 Euro gekommen war. Interessanterweise waren weder Bushido, bürgerlich Anis Mohamed Ferchichi, noch der Kläger persönlich anwesend.
Die Auseinandersetzung zwischen Bushido und Arafat Abou-Chaker, die seit deren Trennung im Jahr 2018 anhält, dreht sich um verschiedene rechtliche Verfahren. Der Bruder des Klägers war in einer Immobiliengesellschaft tätig, an der Bushido und Abou-Chaker beteiligt waren. Im März 2018 nahm der Bruder 180.000 Euro von dem Unternehmenskonto und übergab diese an Arafat Abou-Chaker. Daraufhin wurde sein Arbeitsverhältnis aufgrund von Bushidos Einfluss mehrere Male gekündigt, bis schließlich im Sommer 2018 die Kündigung wirksam wurde.
In dem laufenden Verfahren argumentierte das Arbeitsgericht, dass unklar sei, ob Bushido in die Geldabhebung eingewilligt hatte. Der Kläger konnte den Vorwurf, die Vorgänge im August 2018 falsch dargestellt zu haben, nicht überzeugend widerlegen. Die außerordentliche Kündigung erfolgte einen Tag nach der Verhandlung wegen des Unterfangens eines mutmaßlichen Prozessbetrugs. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Die Anwältinnen des Klägers äußerten während der Verhandlung, dass die Kündigung aus einem „sachfremden Motiv“ angestoßen worden sei und vielmehr eine „rein persönliche Fehde mit dem Mitgesellschafter“ auf Kosten ihres Mandanten ausgetragen würde.
Die Trennung von Bushido und seinem ehemaligen Manager steht auch im Kontext eines bereits seit Jahren laufenden Strafprozesses. In diesem Verfahren, das vor dem Berliner Landgericht stattfand, waren unter anderem Vorwürfe wegen möglicher Gewalttaten thematisiert worden. Bushido hatte in diesem Fall als Zeuge und Nebenkläger ausgesagt, und viele der Anklagepunkte stützten sich auf seine Aussagen. Rund dreieinhalb Jahre nach Beginn des Prozesses wurden die Hauptvorwürfe gegen Arafat Abou-Chaker im Februar 2024 jedoch für unbegründet erklärt. Allerdings wurde er zu einer Geldstrafe von insgesamt 81.000 Euro (90 Tagessätze zu jeweils 900 Euro) verurteilt, da er unbefugt Gespräche mitgeschnitten hatte. Dieses Urteil wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt.
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Über den Autor
Mit über 15 Jahren Erfahrung im Hauptstadtsjournalismus leitet Markus S. die Redaktion von Hauptstadt-Report.de. Sein Fokus liegt auf der politischen Berichterstattung aus dem Berliner Senat und der Einordnung komplexer gesellschaftlicher Entwicklungen. Er steht für kompromisslose Unabhängigkeit, präzise Analysen und die Einhaltung höchster journalistischer Standards.
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