Jüdischer Student Lahav Shapira führt Rechtsstreit gegen FU fort
Der Fall des jüdischen Studenten Lahav Shapira in Berlin sorgt bundesweit für Aufsehen, nachdem er Opfer eines gewaltsamen Angriffs wurde. Nun geht der Rechtsstreit gegen die Freie Universität Berlin weiter. Shapiras Anwältin, Kristin Pietrzyk, teilte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit, dass die Berufungsbegründung jüngst eingereicht wurde.
Verschiedene Verbände haben den Schritt am Dienstag begrüßt. Ron Dekel, Präsident der Jüdischen Studierendenunion Deutschland, betonte: "Mit seiner Berufung kämpft er nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Sicherheit jüdischer Studierender in Deutschland."
Der Vorfall ereignete sich Anfang 2024, als Shapira von einem Kommilitonen in einer Bar attackiert und schwer verletzt wurde. In den Wochen nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und dem nachfolgenden Gazakrieg kam es an der Universität wiederholt zu Konflikten und Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Gruppen.
Shapira warf der Freien Universität vor, das Berliner Hochschulgesetz zu missachten, welches die Einrichtung dazu verpflichtet, Diskriminierungen zu verhindern und abzubauen. Sein Bruder, der bekannte Comedian Shahak Shapira, bezeichnete die Antisemitismus-Problematik auf dem Campus als gravierend und fühlte sich in seinen Grundrechten verletzt.
Im März 2023 wies das Verwaltungsgericht jedoch seine Klage als unzulässig zurück. Die Gerichte argumentierten, dass das Berliner Hochschulgesetz zwar eine Verpflichtung zur Bekämpfung von Diskriminierung festlege, aber keine individuell einklagbaren Rechte begründe. Dies stieß bei Shapiras Anwältin auf Widerstand: Sie ist der Ansicht, dass diese Argumentation nicht haltbar sei. Nun wird vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg um eine Berufung gerungen.
Dekel forderte klare gesetzliche Änderungen, um jüdischen Studierenden ein sicheres und diskriminierungsfreies Studium zu gewährleisten. Er sagte, es sei an der Zeit, dass Hochschulen ihrer Verantwortung nachkommen, und der rechtliche Schutz dort wirksam wird, wo institutionelle Absicherung versagt.
Auch Benjamin Steinitz, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (Rias), kritisierte die unzureichende rechtliche Absicherung für Studierende, die Antisemitismus erfahren. Der Schutz dürfe nicht vom „guten Willen“ der Hochschulen abhängen.
Im vergangenen Jahr dokumentierte Rias 410 Vorfälle an Hochschulen, im Vorjahr waren es 450. Der Großteil dieser Ereignisse war in Zusammenhang mit antizionistischem und israelbezogenem Antisemitismus, wobei viele Reaktionen sich auf die Geschehnisse nach dem Terrorangriff am 7. Oktober 2023 bezogen.
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Über den Autor
Mit über 15 Jahren Erfahrung im Hauptstadtsjournalismus leitet Markus S. die Redaktion von Hauptstadt-Report.de. Sein Fokus liegt auf der politischen Berichterstattung aus dem Berliner Senat und der Einordnung komplexer gesellschaftlicher Entwicklungen. Er steht für kompromisslose Unabhängigkeit, präzise Analysen und die Einhaltung höchster journalistischer Standards.
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