IS-Anhängerin vor Gericht in Berlin: Ein Geständnis der Radikalität
Fünf Monate nach ihrer Festnahme bei ihrer Rückkehr nach Deutschland steht eine vermeintliche Anhängerin des Islamischen Staates (IS) vor dem Kammergericht in Berlin. Die 35-jährige Frau wird beschuldigt, vor etwa zwölf Jahren Berlin verlassen zu haben, um über Istanbul nach Syrien zu fliegen, wo sie, wie zuvor ihr Ehemann, dem IS beigetreten ist.
Die Anklage lautet auf aktive Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Zu Beginn des Prozesses äußerte sich die Angeklagte geständig und erklärte: "Ich denke, ich war radikal." Sie habe damals ihre Ausreise als eine Verpflichtung angesehen und bedauere ihr damaliges Verhalten.
Die deutsche Staatsbürgerin wurde am 23. April am Flughafen Berlin-Brandenburg von Bundespolizisten festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Ihre Rückkehr nach Deutschland geschah in Abstimmung mit den Behörden, nachdem sie dies selbst beschlossen hatte.
Laut der Anklage vertrat die mittlerweile 35-Jährige seit etwa Herbst 2014 eine extreme radikal-islamistische Auslegung des Korans. Sie identifizierte sich laut den Angaben der Generalstaatsanwaltschaft zunehmend mit der Ideologie des IS und reiste im Dezember 2014 nach Syrien.
Ihr damaliger Ehemann, mit dem sie nach islamischem Ritus verheiratet war, soll bereits zuvor dem IS beigetreten und in Syrien aktiv gewesen sein. Bis Anfang Februar 2015 lebte die Angeklagte mit ihrem Mann und unterstützte dessen Aktivitäten, indem sie den Haushalt führte.
Nach der Trennung von ihrem Ehemann bedeutete dies, dass sie in Frauenhäusern des IS untergebracht war. Während этого времени versuchte sie, eine Freundin aus Berlin zu überreden, den IS ebenfalls zu unterstützen und nach Syrien zu reisen. Im Juni 2015 verließ die Freundin tatsächlich Berlin und erreichte das IS-Gebiet in Syrien, wo sie an Waffen ausgebildet wurde und später bei einem Angriff gegen den IS ums Leben kam.
Die Angeklagte selbst wurde im März 2019 von kurdischen Streitkräften gefangen genommen und kam ins al-Hol-Lager im Nordosten Syriens. Im Januar 2020 gelang ihr mit der Unterstützung ihres Ex-Mannes und bezahlten Schleusern die Flucht in die Türkei, wo sie bis April 2026 unter falschem Namen lebte. Der Prozess wird noch neun weitere Tage bis zum 3. November fortgesetzt.
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Über den Autor
Julian K. ist im Berliner Kiezleben zu Hause und hält den Puls der Stadt im Blick. Seine Berichterstattung deckt das gesamte Spektrum ab – vom Profi- und Breitensport über Kulturveranstaltungen bis hin zu Eilmeldungen aus den zwölf Bezirken. Dank seines starken Netzwerks gehört er zu den Ersten, wenn es um aktuelle Ereignisse in der Metropolregion geht.
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