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Nach Anschlag: Berlins Justizsenatorin prüft Jugendstrafrecht

kamal · 27. Juli 2026, 07:31 Uhr · 2 Min. Lesezeit · 4 Aufrufe
Nach Anschlag: Berlins Justizsenatorin prüft Jugendstrafrecht

Nach dem jüngsten, mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rand des Christopher Street Days stellt Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg das Jugendstrafrecht in Frage. "Wir müssen grundsätzlich prüfen, ob die gesetzlichen Maßstäbe zur Anwendung des Jugendstrafrechts noch zeitgemäß sind", erklärte die CDU-Politikerin im ARD-"Morgenmagazin". Diese Aussage war ähnlich, wie sie bereits im Checkpoint des "Tagesspiegel" am Sonntagabend geäußert hatte.

Badenberg betonte, dass sie nach diesem Vorfall die Konsequenzen ziehe und in solchen Fällen eine härtere Bestrafung der Täter für notwendig halte. "Wir hatten vergleichbare Fälle. Und härter zu bestrafen wären sie, wenn man das Erwachsenenstrafrecht anwenden würde", so die Senatorin weiter.

Die Frage, ob es eine fehlerhafte Entscheidung war, im Fall des Tatverdächtigen das Jugendstrafrecht anzuwenden, könne sie nicht so beantworten, meinte Badenberg. "Das Gericht entscheidet basierend auf den vorliegenden Erkenntnissen, ob das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht bei einem Heranwachsenden zur Anwendung kommt." Die Union fordert seit längerem eine unabhängige wissenschaftliche Studie, um zu überprüfen, ob die aktuellen Maßstäbe der Entwicklungslage entsprechen.

Laut der Generalstaatsanwaltschaft wurde der Tatverdächtige, der mehrere Male gescheitert war, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen, im November 2025 bei seiner Rückkehr am Flughafen BER festgenommen. Nach einer längeren Untersuchungshaft verurteilte ein Jugendschöffengericht ihn im Mai zu 22 Monaten Jugendstrafe, unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine mögliche Bewährung dieser Jugendstrafe wurde für sechs Monate ausgesetzt.

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner äußerte sich ebenfalls irritiert über den Umgang der Justiz mit dem Tatverdächtigen. "Er wurde verurteilt (...) nach Jugendstrafrecht", äußerte Wegner in der RBB-"Abendschau". "Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte."

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