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Berufung im Streit um Verkehrsberuhigung im Waldseeviertel

Markus S. · 06. August 2026, 13:30 Uhr · 2 Min. Lesezeit · 4 Aufrufe
Berufung im Streit um Verkehrsberuhigung im Waldseeviertel

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hatte Mitte Juni ein Urteil gefällt, das die Klage von Anwohnerinnen und Anwohnern aus Reinickendorf und der angrenzenden Gemeinde Glienicke/Nordbahn sowie des Verkehrswende-Vereins Changing Cities zurückwies. Diese hatten versucht, den motorisierten Durchgangsverkehr im Waldseeviertel gerichtlich zu untersagen, waren jedoch damit gescheitert.

Nun haben die klagenden Parteien, unterstützt von Changing Cities, angekündigt, in Berufung zu gehen. Dies geht aus einer Pressemitteilung hervor, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Die Kläger:innen widersprechen der richterlichen Feststellung, dass sie nicht klageberechtigt seien. Changing Cities zielt darauf ab, Klarheit darüber zu erhalten, wer rechtlich befugt ist, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung durchzusetzen.

Eine Kernaussage aus der Pressemitteilung bringt die Anliegen der Kläger:innen auf den Punkt: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass Kfz-Fahrerinnen und -Fahrer gegen jedes Verkehrsschild klagen können, eine Klage für Verkehrslenkung jedoch nicht einmal zugelassen wird.“ Das Gericht hatte jedoch nicht entschieden, dass Durchgangssperren für den Verkehr – sogenannte Kiezblocks – unrechtmäßig sind, was dem Bezirksamt die Möglichkeit gibt, Schritte zum Schutz der Anwohner zu unternehmen.

Die Kläger:innen argumentierten ursprünglich, dass der Verkehr von der nahegelegenen Bundesstraße 96 in kleinere Wohnstraßen abgewälzt wird, wodurch die Schildower Straße und die Elsestraße als „Schleichwege“ fungieren. Laut ihrer Darstellung führte dies zu erheblichen Gefahren, aggressivem Verhalten von ortsfremden Autofahrern und untragbarem Lärm. Ihr Ziel war es, den motorisierten Durchgangsverkehr zu stoppen, und diese Klage ist der Höhepunkt eines jahrelangen Konflikts um die Verkehrsverhältnisse im Waldseeviertel.

In der aktuellen Pressemitteilung äußerte Dr. Michael Ortmann von der Bürgerinitiative für mehr Verkehrsberuhigung Kritik an der Zurückweisung durch das Bezirksamt. Er stellt fest: „Statt sich der gerichtlichen Prüfung zu stellen, bestreitet das Bezirksamt Reinickendorf die Klagebefugnis der Betroffenen. So kann die Verwaltung handeln, ohne dass ihre Entscheidung in der Sache überprüft wird. (...) Wir wünschen uns, dass unser Antrag auf Umleitung des Durchgangsverkehrs vom Oberverwaltungsgericht Berlin geprüft und entschieden wird.“

Bezirksstadtrat Sebastian Pieper (CDU) hatte die Entscheidung des Gerichts im Juni noch positiv bewertet und gehofft, dass die Klärung zur Versachlichung und einem Abschluss der langwierigen Debatte beitragen würde. Doch bis zu einem Ende des Streits sind die Betroffenen offenbar weiterhin weit entfernt.

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Markus S.

Über den Autor

Markus S. Chefredakteur

Mit über 15 Jahren Erfahrung im Hauptstadtsjournalismus leitet Markus S. die Redaktion von Hauptstadt-Report.de. Sein Fokus liegt auf der politischen Berichterstattung aus dem Berliner Senat und der Einordnung komplexer gesellschaftlicher Entwicklungen. Er steht für kompromisslose Unabhängigkeit, präzise Analysen und die Einhaltung höchster journalistischer Standards.

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