Proteste gegen das Sperrgesetz der Bundesregierung
In Berlin haben die Parteien Linke, Grüne und SPD in ihren Sondierungsgesprächen beschlossen, Immobilienunternehmen, die über 10.000 Wohnungen verfügen, zu vergesellschaften. Gleichzeitig bleibt die Bundesregierung jedoch bei ihrem Ziel, dieses Vorhaben durch ein Bundesgesetz zu stoppen. In einem offenen Brief äußern sich 227 prominente Persönlichkeiten gegen diese geplante Sperrung, darunter Verdi-Vorsitzender Frank Werneke, IG-Bau-Bundeschef Carsten Burckhardt, Ökonomin Isabella Weber, Juristin Isabel Feichtner und Kulturschaffende wie Katharina Thalbach.
Das Schreiben, das am Donnerstag veröffentlicht wurde, betont, dass die Vergesellschaftung in einem demokratischen Prozess entschieden werden müsse. Die Verhinderung durch ein Sperrgesetz würde genau dies untergraben. Die Unterzeichnenden weisen darauf hin, dass dieser Gesetzesentwurf direkt auf den Volksentscheid von 2021 abzielt, in dem eine Mehrheit der Berliner für die Vergesellschaftung von Wohnbeständen über 3000 Wohnungen gestimmt hat.
In ihrem Brief führen sie drei Hauptargumente auf. Erstens betrachten sie ein solches Sperrgesetz als verfassungswidrig, da ein einfaches Bundesgesetz nicht die Befugnis hat, den Ländern die Vergesellschaftung zu verwehren. Dies müssten die Bundesgesetze klar selbst regeln. Sie argumentieren weiter, dass das Sperrgesetz Grundrechte ohne die erforderliche verfassungsändernde Mehrheit im Bundestag und Bundesrat aushebeln würde, was dem Grundgesetz widerspricht, unabhängig davon, wie clever die Formulierungen sind.
Zweitens heben sie hervor, dass es den Gründungskonsens von 1949 verletzt. Das Grundgesetz wurde aus der Erfahrung des Missbrauchs wirtschaftlicher Macht im Nationalsozialismus heraus entwickelt, und Artikel 15 erlaubt die Überführung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln in Gemeineigentum. Diese Offenheit sei vom Bundesverfassungsgericht im Investitionshilfe-Urteil von 1954 bestätigt worden.
Drittens warnen sie vor der Missachtung des Willens der Bevölkerung. Bereits die fünfjährige Nichtumsetzung des Volksentscheids sei bedenklich, und die Blockade des Beschlusses würde ein fatales Signal senden, dass Mehrheitsentscheidungen nicht zählen, wenn sie den wirtschaftlichen Interessen entgegenstehen.
Ob ein solches Gesetz verfassungsgemäß ist, ist jedoch juristisch umstritten, denn das Bundesverfassungsgericht hat Artikel 15 bislang nie angewendet. Zudem stehen viele der Unterzeichnenden dem Konzept der Vergesellschaftung politisch nah.
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Über den Autor
Mit über 15 Jahren Erfahrung im Hauptstadtsjournalismus leitet Markus S. die Redaktion von Hauptstadt-Report.de. Sein Fokus liegt auf der politischen Berichterstattung aus dem Berliner Senat und der Einordnung komplexer gesellschaftlicher Entwicklungen. Er steht für kompromisslose Unabhängigkeit, präzise Analysen und die Einhaltung höchster journalistischer Standards.
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