20.10.2026 | Berlin 9 °C bedeckt | AQI 27 ziemlich gut
Hauptstadt Report
Politik

Geflüchtete Familie verbringt 15 Tage am BER unter erschwerten Bedingungen

Markus S. · 20. Oktober 2026, 09:08 Uhr · 3 Min. Lesezeit · 1 Aufrufe
Geflüchtete Familie verbringt 15 Tage am BER unter erschwerten Bedingungen

Für viele ist der Flughafen ein Symbol der Freiheit. Doch für Amira und ihre Familie, die aus Algerien flohen, war der Flughafen Berlin-Brandenburg ein Ort der Entbehrung. „Es war wie im Gefängnis“, beschreibt die Mutter dreier Kinder ihre Erfahrungen. Nach ihrer Ankunft im September wurde die Familie zunächst 12 Stunden lang befragt, bevor sie in die Außengrenzeneinrichtung des Flughafens kam.

Amira und ihre Familie flüchteten, weil die arabische Mehrheit in Algerien sie als Imazighen nicht akzeptierte und sie Bedrohungen durch kriminelle Gruppen ausgesetzt waren. Um sicher nach Deutschland zu gelangen, haben sie viel Geld an Mittelsmänner gezahlt, um über Istanbul und Ägypten zu reisen.

In der Außengrenzeneinrichtung lebte die fünfköpfige Familie auf engem Raum mit spartanischen Bedingungen. Die Anlage, die bis zu 40 Personen beherbergen kann, wurde im Juni eingerichtet, um Menschen unterzubringen, die über den Flughafen einreisen und nur geringe Chancen auf Asyl haben. Während der Wartezeit auf die Entscheidung über den Asylantrag musste die Familie die Gemeinschaftsräume, einschließlich Küche und Bad, mit anderen Bewohnern teilen.

Amira äußert sich kritisch über die Zustände, bemängelt die ärztliche Versorgung und berichtet von unfreundlichem Personal. Trotz wiederholter Nachfrage wurde ihr von einem Anwalt abgeraten. Sie ließ sich jedoch nicht entmutigen und suchte mit Hilfe von ChatGPT selbst nach rechtlichem Beistand. Ihre Tochter feierte während der 15-tägigen Unterbringung Geburtstag, konnte jedoch nicht richtig feiern, da die Bedingungen im Grenzverfahren einschränkten.

Die Zentrale Ausländerbehörde Brandenburg hat auf die Vorwürfe reagiert und betont, dass der respektvolle Umgang mit den Untergebrachten verpflichtend ist. Der Zugang zu einem Spielzimmer für Kinder sei gegeben, auch die medizinische Versorgung werde nicht nur auf Notfälle beschränkt.

Die Außengrenzeneinrichtung ist Teil der neuen Reform des Europäischen Asylsystems, die im Juni in Kraft trat. Während Asylverfahren durchgeführt werden, gilt eine „Fiktion der Nichteinreise“, wodurch Betroffene im Transit bleiben, ohne offiziell einzureisen. Die Reform hat die Fristen zur Bearbeitung von Asylanträgen verärgert verlängert.

Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl kritisiert diese Reform als Verletzung der Menschenrechte und fordert die Abschaffung der Grenzverfahren. Diese Vorgehensweise stelle die Bewegung von Schutzsuchenden in Frage.

Nachdem das Verwaltungsgericht Cottbus das Grenzverfahren stoppte, konnte die Familie den Flughafen schließlich verlassen. Sie ist nun in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt untergebracht, wobei ihre Papiere noch am Flughafen verbleiben. Amira und ihre Familie hoffen, in Deutschland bleiben zu können, wo sie nach Sicherheit streben, da eine Rückkehr nach Algerien lebensgefährlich wäre.

Artikel teilen mit:

Markus S.

Über den Autor

Markus S. Chefredakteur

Mit über 15 Jahren Erfahrung im Hauptstadtsjournalismus leitet Markus S. die Redaktion von Hauptstadt-Report.de. Sein Fokus liegt auf der politischen Berichterstattung aus dem Berliner Senat und der Einordnung komplexer gesellschaftlicher Entwicklungen. Er steht für kompromisslose Unabhängigkeit, präzise Analysen und die Einhaltung höchster journalistischer Standards.

Kommentare (0)

Noch keine Kommentare. Schreiben Sie den ersten!

Kommentar schreiben