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Betrügerischer Wohnungsvermittler verurteilt: 36-Jähriger landet im Gefängnis

Markus S. · 15. September 2026, 14:55 Uhr · 2 Min. Lesezeit · 1 Aufrufe
Betrügerischer Wohnungsvermittler verurteilt: 36-Jähriger landet im Gefängnis

Ein 36-Jähriger wurde in Berlin zu einer Haftstrafe verurteilt, nachdem er Wohnungssuchende durch falsche Inserate um knapp 29.500 Euro gebracht hatte. Laut der Vorsitzenden Richterin am Amtsgericht Tiergarten hat er Menschen, die verzweifelt nach Wohnungen suchen, „über den Tisch gezogen“. Der Mann wurde schuldig gesprochen wegen gewerbsmäßigen Betrugs in fünf Fällen sowie Urkundenfälschung. Seine Strafe beträgt zwei Jahre und drei Monate, wobei auch andere Straftaten berücksichtigt wurden.

Im März 2023 hatte der Angeklagte auf einer Plattform für Kleinanzeigen und in sozialen Medien gefälschte Wohnungsanzeigen eines kommunalen Berliner Wohnungsunternehmens veröffentlicht, indem er fälschlicherweise den Zugang zu freien Mietwohnungen anbot. In drei Fällen übergab er zudem gefälschte Mietverträge, wobei fünf Interessierte zwischen 3.500 Euro und 8.000 Euro als Kaution in bar an ihn zahlten, ohne jemals eine Wohnung zu erhalten.

Der Mann gestand seine Taten und gab an, spielsüchtig gewesen zu sein, was zu seiner finanziellen Notlage führte. „Ich sehe meine Fehler, es tut mir wirklich leid“, so der Täter, der bereits mehrfach vorbestraft ist und plant, eine Ausbildung zu beginnen sowie Wiedergutmachung zu leisten.

Zusätzlich zu den Wohnungsermittlungen wurde im Prozess auch über unerlaubte Zuschüsse während der Corona-Pandemie gesprochen. Der Angeklagte hatte im April 2020 bei der Investitionsbank Berlin (IBB) unrechtmäßig Corona-Hilfen beantragt. Laut Anklage wurden in zwei Fällen insgesamt 29.000 Euro ausgezahlt. Der Mann wurde auch wegen Computerbetrugs schuldig gesprochen. Das Gericht entschied darüber hinaus, insgesamt rund 58.500 Euro einzuziehen. Die Strafe fiel drei Monate höher aus als die vom Staatsanwalt geforderte, der zwei Jahre Haft ohne Bewährung beantragt hatte. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe, stellte jedoch keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Markus S.

Über den Autor

Markus S. Chefredakteur

Mit über 15 Jahren Erfahrung im Hauptstadtsjournalismus leitet Markus S. die Redaktion von Hauptstadt-Report.de. Sein Fokus liegt auf der politischen Berichterstattung aus dem Berliner Senat und der Einordnung komplexer gesellschaftlicher Entwicklungen. Er steht für kompromisslose Unabhängigkeit, präzise Analysen und die Einhaltung höchster journalistischer Standards.

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