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Berlin-Wahl 2026: Stimmenabgabe, Kandidaten und Umfragen im Blick

Markus S. · 19. September 2026, 11:20 Uhr · 4 Min. Lesezeit · 19 Aufrufe
Berlin-Wahl 2026: Stimmenabgabe, Kandidaten und Umfragen im Blick

Die Wählerinnen und Wähler in Berlin stehen vor einer wichtigen Entscheidung: Am 20. September 2026 bestimmen sie die Zusammensetzung des Abgeordnetenhauses und entscheiden darüber, wer künftig in den Bezirken das Sagen hat. Diese Wahl könnte auch bedeutende Auswirkungen auf die Position des Regierenden Bürgermeisters oder der Regierenden Bürgermeisterin haben. Ist ein weiterer schwarz-roter Senat möglich oder steht ein Wechsel im Roten Rathaus bevor?

In diesem Artikel erfahren Sie alles über den Ablauf der Wahl, die Kandidatinnen und Kandidaten sowie die Bedeutung aktueller Umfragen. Zudem werden fortlaufend wichtige Informationen zur Briefwahl, zu Wahlunterlagen und zum Wahlsystem bereitgestellt.

Aktuelle Umfragen zeigen, wie sich die politische Landschaft in Berlin verändert. Medienhäuser beauftragen Umfrageinstitute, repräsentative Umfragen durchzuführen. Über den Koalitionsrechner der Berliner Morgenpost können Sie erfahren, welche Koalitionen basierend auf den Umfragen denkbar sind. Am Wahlabend werden erste Prognosen und Hochrechnungen präsentiert, gefolgt von den vorläufigen Ergebnissen und dem finalen amtlichen Ergebnis. Zudem wird eine Karte zur Verfügung stehen, die zeigt, wie Ihre Nachbarn und Ihr Kiez gewählt haben.

Für die Wahl sind 2.542 Urnenwahllokale vorgesehen, was einem Anstieg von zehn Prozent im Vergleich zur Wiederholungswahl 2023 entspricht. Diese sind am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Zusätzlich gibt es 1.572 Briefwahllokale. Die Wahlordnung erlaubt jedermann, die Wahlräume zu betreten, sowohl während der Stimmabgabe als auch beim Auszählen der Stimmen nach 18:00 Uhr.

Alle Wahlberechtigten können ihren zugewiesenen Wahlort auf ihren Wahlunterlagen nachlesen. Wer seine Wahlunterlagen verloren hat, kann online beim Berliner Landeswahlleiter Informationen zu seinem Wahllokal anfordern. Es ist auch möglich, ohne Wahlbenachrichtigung an der Wahl teilzunehmen, solange die Person im Wahlverzeichnis vermerkt ist. Im Wahllokal ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich, dabei kann der Ausweis in Ausnahmefällen auch abgelaufen sein.

Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen sie einen Direktkandidaten in einem von insgesamt 78 Wahlkreisen und mit der Zweitstimme eine Partei. Die Verteilung der Sitze im Abgeordnetenhaus, dem Berliner Landesparlament, ergibt sich aus diesen Stimmen. Im Plenarsaal sind regulär 130 Sitze vorhanden, die durch Überhang- und Ausgleichsmandate steigen können. Nach den Wahlen wird das Parlament den neuen Regierenden Bürgermeister oder die neue Regierende Bürgermeisterin wählen. Bei den Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung haben die Wähler eine Stimme für eine Partei oder Wählergemeinschaft.

Die Spitzenkandidaten für das Abgeordnetenhaus sind: CDU: Stefan Evers, SPD: Steffen Krach, Linke: Elif Eralp, Grüne: Bettina Jarasch und Werner Graf, AfD: Kristin Brinker. Die Umfragen deuten darauf hin, dass es für ein Zweierbündnis schwierig werden könnte, die Mehrheit zu erreichen, weshalb wahrscheinlich eine Koalition aus drei Parteien gebildet werden muss.

Zudem besteht die Möglichkeit der Briefwahl bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus sowie bei den Bezirksverordnetenversammlungen. Hierfür muss ein Wahlschein beantragt werden. Die Unterlagen zur Beantragung werden normalerweise mit der Wahlbenachrichtigung verschickt, die seit Mitte August an alle wahlberechtigten Bürger in Berlin verteilt wird.

Für die Berlin-Wahl 2026 werden bis zu 40.000 Wahlhelfer benötigt, die für ihren Einsatz eine Erfrischungsgeld erhalten. Beamte und Angestellte des Landes können zudem freie Tage als Ausgleich erhalten. Interessierte, die sich als Wahlhelfer melden möchten, müssen online eine Bereitschaftserklärung ausfüllen.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Berlin wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Insgesamt erfüllen etwa 2,5 Millionen Menschen diese Kriterien. Bei den Wahlen zur Bezirksverordnetenversammlung dürfen auch ausländische Bürger eines EU-Mitgliedstaates abstimmen.

Nach der Wahl muss das neu gewählte Abgeordnetenhaus spätestens sechs Wochen nach der Wahl unter dem Vorsitz des ältesten Abgeordneten zu einer Sitzung zusammenkommen. Diese konstituierende Sitzung ist für den 29. Oktober 2026 geplant, bei der auch der Präsident und zwei Vizepräsidenten aus den Reihen der Abgeordneten gewählt werden. Für die Wahl des Regierenden Bürgermeisters gibt es keine festgelegte Frist, die Wahl findet mit der Mehrheit der Abgeordneten statt.

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Markus S.

Über den Autor

Markus S. Chefredakteur

Mit über 15 Jahren Erfahrung im Hauptstadtsjournalismus leitet Markus S. die Redaktion von Hauptstadt-Report.de. Sein Fokus liegt auf der politischen Berichterstattung aus dem Berliner Senat und der Einordnung komplexer gesellschaftlicher Entwicklungen. Er steht für kompromisslose Unabhängigkeit, präzise Analysen und die Einhaltung höchster journalistischer Standards.

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