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Berliner Wahlen: Entscheidungsprozesse hinter den Kulissen

Julian K. · 20. September 2026, 14:12 Uhr · 2 Min. Lesezeit · 1 Aufrufe
Berliner Wahlen: Entscheidungsprozesse hinter den Kulissen

Heute, am 20. September 2026, stehen in Berlin die Wahlen zum Abgeordnetenhaus sowie zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) an. Die wahlberechtigten Bürger entscheiden über die Zusammensetzung des Landesparlaments und der BVVs in den zwölf Bezirken. Bei diesen Wahlen hat das Volk zwar Einfluss darauf, wer die Geschicke im Bezirk lenkt, die direkte Wahl des Bezirksbürgermeisters bleibt jedoch aus.

Der Bezirksbürgermeister wird von der neu gewählten BVV gewählt. Diese Versammlung setzt sich aus Mitgliedern verschiedener Parteien zusammen, die zuvor bei den Kommunalwahlen von den Wählern gewählt wurden. Die BVV fungiert als gewählte Vertretung eines Bezirkes, ist für zentrale Entscheidungen vor Ort zuständig und beaufsichtigt die Arbeit des Bezirksamts.

Ein zentraler Aufgabenbereich der BVV ist der Haushaltsplan des Bezirks, der maßgeblich vom Berliner Senat finanziert wird. Während viele Ausgaben rechtlich vorgeschrieben sind und den Handlungsspielraum begrenzen, haben die Mitglieder der BVV die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu setzen und zu bestimmen, wie zur Verfügung stehende Mittel verwendet werden.

Nach der Wahl der BVV am 20. September wird, ähnlich wie im Bundestag, eine Koalitionsbildung erfolgen. Die gewählten Mitglieder verschiedener Parteien schließen sich zusammen, um eine Mehrheit im Parlament zu erreichen. Diese Koalition bestimmt dann, wer Bezirksbürgermeister oder -bürgermeisterin wird. Oft ist dies der Kandidat oder die Kandidatin der stärksten Partei, aber Ausnahmen bestätigen die Regel.

In jedem der zwölf Berliner Bezirke wird ein Bezirksbürgermeister gewählt, sodass insgesamt zwölf Bezirksbürgermeister die Gelegenheit haben, ihre Bezirke zu leiten. Der Bezirksbürgermeister hat die Aufgabe, das Bezirksamt zu führen und sich um zentrale Themen wie Bildung, Grünflächen, Straßen, Kultur und Bürgerdienste zu kümmern. Bei Stimmgleichheit im Bezirksamt hat der Bürgermeister hingegen eine doppelte Stimme.

Die Amtszeit des Bezirksbürgermeisters entspricht der Wahlperiode der BVV und beträgt in Berlin fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Periode kann der Amtsinhaber erneut kandidieren und von der neu gewählten BVV wiedergewählt werden.

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Julian K.

Über den Autor

Julian K. Redakteur für Sport, Kultur & Lokales

Julian K. ist im Berliner Kiezleben zu Hause und hält den Puls der Stadt im Blick. Seine Berichterstattung deckt das gesamte Spektrum ab – vom Profi- und Breitensport über Kulturveranstaltungen bis hin zu Eilmeldungen aus den zwölf Bezirken. Dank seines starken Netzwerks gehört er zu den Ersten, wenn es um aktuelle Ereignisse in der Metropolregion geht.

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