Fünf-Prozent-Hürde: Die wichtigste Wahlregel einfach erklärt
In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern steht heute die Wahl eines neuen Landesparlaments an. Interessanterweise können nicht alle Parteien, die Stimmen von Wählerinnen und Wählern erhalten, letztendlich im Berliner Abgeordnetenhaus oder im Landtag von Schwerin vertreten sein. Dies hängt mit der sogenannten Fünf-Prozent-Hürde zusammen. Diese Regel besagt, dass nur die Parteien, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erzielen, Sitze im Parlament erhalten. Stimmen für Parteien, die unter dieser Schwelle bleiben, verfallen.
Wie bei vielen Regelungen gibt es jedoch auch hier Ausnahmen – insbesondere in Berlin. Eine Partei, die erfolgreich ein Direktmandat in einem Wahlkreis gewinnt, ist von der Fünf-Prozent-Hürde befreit. In Mecklenburg-Vorpommern hingegen gilt die Sperrklausel ohne Ausnahmen.
Doch worum handelt es sich überhaupt bei Erst- und Zweitstimmen? Bei den Erststimmen gewinnt der Kandidat, der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, den Wahlkreis. In Berlin werden beispielsweise 78 von insgesamt 130 regulären Sitzen im Abgeordnetenhaus auf diese Weise vergeben. Die verbleibenden 52 Sitze werden aufgrund der Zweitstimmen und über die Landes- und Bezirkslisten der Parteien besetzt.
Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann sich die Zahl der Abgeordneten erhöhen, weshalb das Parlament in der derzeitigen Legislaturperiode 159 Abgeordnete umfasst. Bei der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Erhält eine Partei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen, gelangen ihre Kandidaten nicht ins Abgeordnetenhaus; die Partei bleibt ohne Sitze.
Die Fünf-Prozent-Hürde hat ihren Ursprung darin, dass nicht alle zur Wahl antretenden Parteien in den Bundestag einziehen sollten. Zu viele Parteien könnten die Entscheidungsfindung im Parlament erschweren und die Bildung stabiler Regierungen behindern. Umständliche Mehrheitsverhältnisse, in denen viele Parteien vertreten sind, machen es komplizierter, eine stabile Mehrheit zu erreichen. Historisch wurde aus den Erfahrungen der Weimarer Republik, die keine Fünf-Prozent-Hürde kannte, eine Lehre gezogen. Diese führte zu problematischen Mehrheitsverhältnissen im Reichstag, wo 1928 etwa 15 Parteien im Parlament saßen. Seit 1953 ist die Hürde auf Bundesebene eingeführt, und auch für Landtagswahlen ist sie in den jeweiligen Landesverfassungen verankert.
- Linken-Kandidat nennt Wahlen „Intifada“ in Neukölln
- Berliner Wahlen: Entscheidungsprozesse hinter den Kulissen
Über den Autor
Julian K. ist im Berliner Kiezleben zu Hause und hält den Puls der Stadt im Blick. Seine Berichterstattung deckt das gesamte Spektrum ab – vom Profi- und Breitensport über Kulturveranstaltungen bis hin zu Eilmeldungen aus den zwölf Bezirken. Dank seines starken Netzwerks gehört er zu den Ersten, wenn es um aktuelle Ereignisse in der Metropolregion geht.
Kommentare (0)
Noch keine Kommentare. Schreiben Sie den ersten!