Bezirk Treptow-Köpenick scheitert an Obergrenze für Wahlplakate
In Berlin sind Wahlplakate erneut ein heiß diskutiertes Thema, insbesondere nachdem einige Wahlhelfer zu früh mit dem Plakatieren begonnen hatten. Angesichts der bevorstehenden Wahlen am 20. September werden die bekannten Gesichter und knackigen Botschaften kaum zu übersehen sein. Die Frage, ob diese Form der Werbung wirklich Einfluss auf Wahlergebnisse hat, steht seit Jahren im Raum.
Der Bezirk Treptow-Köpenick versuchte, einen eigenen Weg zu gehen und die Anzahl der Wahlplakate deutlich zu reduzieren. Dieses Vorhaben ist jedoch vorerst gescheitert. Die Ursache dafür sind unterschiedliche Rechtsauffassungen bezüglich der Begrenzung von Wahlplakaten nach dem Berliner Straßengesetz zwischen dem Bezirksamt und der Senatsverkehrsverwaltung, wie Bürgermeister Oliver Igel (SPD) und Verkehrsstadträtin Claudia Leistner (Grüne) in einem Zwischenbericht in der Bezirksverordnetenversammlung erläuterten.
"Der Bezirk ist der Auffassung, dass eine zahlenmäßige Begrenzung von Wahlplakaten nach dem Berliner Straßengesetz grundsätzlich zulässig sein kann, wenn überwiegende öffentliche Interessen vorliegen und die Maßnahme verhältnismäßig ist", erklärten Igel und Leistner. Die genannten Gesichtspunkte sind Chancengleichheit der Parteien, Umwelt- und Ressourcenschutz sowie Verkehrssicherheit. Die geplante Obergrenze sollte als verhältnismäßige Regelung dienen, um eine Überlastung des öffentlichen Raums zu vermeiden, ohne die Wahlwerbung insgesamt zu verbieten.
Der Bezirk hatte angekündigt, die Einigungsstelle anzurufen, doch hier gibt es ein Problem: "Da die Einigungsstelle bisher nicht eingerichtet ist, ist dieses Verfahren praktisch nicht umsetzbar", berichteten die beiden Vertreter.
Dementsprechend wird Treptow-Köpenick vorerst keine Begrenzung der Wahlplakate einführen, um eine langfristige Klärung zu erreichen. Eine detaillierte Aufarbeitung der Rechtslage soll nach der Einrichtung der Einigungsstelle in der kommenden Legislaturperiode erfolgen.
Die Initiative zur Obergrenzenregelung kam von den Parteien SPD, CDU, Linke und Grüne. Ein Antrag, der im April in der BVV beschlossen wurde, sah vor, die Anzahl der Plakate im öffentlichen Raum auf 17.500 zu begrenzen. Zudem sollte das Ordnungsamt gebeten werden, die Einhaltung dieser Regelung zu überwachen und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Dustin Hoffmann, der CDU-Fraktionsvorsitzende in der BVV, äußerte sich kritisch über das Scheitern der Obergrenze und betonte die Notwendigkeit der Plakatreduzierung. Auch der Linken-Politiker Philipp Wohlfeil bezeichnete Wahlplakate als "hässlich" und sprach sich für eine verbindliche Regelung aus.
Kritik kam auch von Hoffmann, der darauf hinwies, dass das Bezirksamt zur Umsetzung des BVV-Antrags bereits ein neues Genehmigungsverfahren vorbereitet hatte. Diese Vorbereitungen wurden nun jedoch durch die unklare Rechtslage obsolet.
Die Diskussion um Wahlplakate wird in Treptow-Köpenick weiterhin vorangetrieben, da viele Bürger weniger Plakate wünschen. Hoffmann stellte fest, dass alle Parteien auf die offene Fragestellung reagieren müssen und eine verbindliche Regelung für kommende Wahlen gefordert wird.
Im Gegensatz dazu äußerte sich Denis Henkel von der AfD erfreut über den Scheitern der Obergrenze und merkte an, dass seine Partei gegen den Antrag gestimmt hatte. Die AfD erhielt mittlerweile die Genehmigung für 3.000 Plakate, und Henkel war gespannt, ob die anderen Parteien bereit sein würden, freiwillig auf Plakate zu verzichten.
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