Deutsche Umwelthilfe plant Klage gegen Heizungsgesetz
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) beabsichtigt, das kürzlich verabschiedete Heizungsgesetz gerichtlich anzufechten. Ein Anwalt arbeitet derzeit an der Ausarbeitung der Verfassungsbeschwerde, die im September beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden soll. Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH, äußerte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: "Das Schwerwiegendste ist: Das Ziel der Klimaneutralität 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden."
Das offiziell als Gebäudemodernisierungsgesetz bezeichnete Regelwerk wurde letzte Woche im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Metz kritisierte, dass der Einbau von Öl- und Gasheizungen nach 2044 weiterhin zulässig bleibt, was eine zuvor im Gebäudeenergiegesetz festgelegte Einschränkung aufhebt.
Das neue Gesetz erlaubt neben der Installation von Wärmepumpen und Biomasseheizungen auch den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen, unter der Bedingung, dass ab 1. Januar 2029 ein schrittweise steigender Anteil an CO₂-neutralen Brennstoffen genutzt werden muss. Für bestehende Heizsysteme soll ab 2028 eine "Grüngasquote" eingeführt werden, die zunächst bis zu einem Prozent betragen soll. Die genauen Details dazu sind jedoch noch unklar.
Die schwarz-rote Koalition hat aus einem Gesetz, das die Wärmeversorgung dezentralisieren und bezahlbar gestalten sollte, ein Lobby-Gesetz für die Gas- und fossile Energiewirtschaft gemacht, kritisierte Werner Graf, Spitzenkandidat der Grünen in Berlin. Ein zentraler Aspekt des ursprünglichen Heizungsgesetzes, das einen Betrieb von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien für neue Heizungen vorsah, wurde gestrichen.
Metz bemängelte, dass die Mieterinnen und Mieter keinerlei Einfluss auf die Heiztechnologien haben, die in ihren Wohnbereichen installiert werden. Zudem warnte sie, dass die Möglichkeit, Öl- und Gasheizungen einzubauen, zu unberechenbaren Kosten für die Bevölkerung führen könne. Besonders die "Biotreppe", die den sukzessiven Einsatz von Biogas vorsieht, könne teuer werden, da unklar sei, ob die benötigten Biogase in ausreichender Menge zur Verfügung stehen werden.
In der Verfassungsbeschwerde wolle die DUH auf Artikel 20a des Grundgesetzes pochen, der den Staat zur Verantwortung für die natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen verpflichtet. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021 bescheinigt diesem Artikel eine verbindliche Verpflichtung zum Klimaschutz.
Graf begrüßte die Initiative der DUH und sagte, dass das neue Gesetz eine rückläufige Entwicklung für die Umstellung auf erneuerbare Wärme darstelle. "Das neue Gesetz setzt weiter auf Öl und Gas, und damit werden die Klimaziele mal eben ad acta gelegt. Neue Gasheizungen sind eine tickende Zeitbombe für die Nebenkosten", erklärte Graf. Er betonte, dass vor allem in Mieterstädten wie Berlin diese Politik verheerende Auswirkungen auf die Mietenden haben könne.
Am Sonntag stellte auch der BUND Berlin seine zentralen Forderungen für die Abgeordnetenhauswahl vor und hob den Gebäudebestand als einen entscheidenden Faktor für den Klimaschutz hervor. Der Umweltverband forderte verbindliche Klimaziele sowie eine sozialverträgliche Sanierung des Bestands.
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Mit über 15 Jahren Erfahrung im Hauptstadtsjournalismus leitet Markus S. die Redaktion von Hauptstadt-Report.de. Sein Fokus liegt auf der politischen Berichterstattung aus dem Berliner Senat und der Einordnung komplexer gesellschaftlicher Entwicklungen. Er steht für kompromisslose Unabhängigkeit, präzise Analysen und die Einhaltung höchster journalistischer Standards.
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