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Alles zur Fünf-Prozent-Hürde der Berlin-Wahl 2026

Markus S. · 18. September 2026, 13:56 Uhr · 2 Min. Lesezeit · 5 Aufrufe
Alles zur Fünf-Prozent-Hürde der Berlin-Wahl 2026

Bei der Berlin-Wahl, die am 20. September 2026 stattfinden wird, wird die sogenannte Fünf-Prozent-Hürde eine bedeutende Rolle spielen. Diese Regelung, auch als Sperrklausel bekannt, legt fest, dass nur Parteien, die mehr als fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen erhalten, in das Berliner Landesparlament einziehen können.

Im Unterschied zu vielen Kommunalwahlen sowie der Europawahl, bei denen diese Regelung nicht zur Anwendung kommt, müssen Parteien bei der Bundestags- und Landtagswahl diese Hürde überwinden. Für die kommende Berlin-Wahl wird die Stadt in 78 Wahlkreise unterteilt, wobei jeder Wahlkreis jeweils einen Direktkandidaten nominieren kann, der über die Erststimme gewählt wird. Der Kandidat oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen in einem Wahlkreis erhält einen der 78 regulären Sitze im Abgeordnetenhaus. Die verbleibenden 52 Sitze werden basierend auf den Zweitstimmen und den Listen der Parteien besetzt.

Es besteht zudem die Möglichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten, was die Gesamtzahl der Abgeordneten auf 159 erhöhen kann. Hierbei wird mit der Zweitstimme die Partei gewählt. Erhält eine Partei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen, werden deren Kandidaten nicht im Abgeordnetenhaus vertreten. In den aktuellen Umfragen erreichen sowohl die FDP als auch das BSW nur vier Prozent, wodurch beide Parteien Gefahr laufen, die Hürde nicht zu überwinden. Kleinere Parteien wie Volt, die Tierschutzpartei oder die PARTEI haben es entsprechend schwer, ins Abgeordnetenhaus einzuziehen.

Bei der Wiederholungswahl im Februar 2023 scheiterte die FDP an dieser Hürde, als sie mit 70.416 Stimmen lediglich 4,6 Prozent erreichte und somit nicht ins Abgeordnetenhaus einziehen konnte. Ähnlich erging es auch anderen Klein- und Kleinstparteien, die in der vergangenen Wahl die folgenden Ergebnisse erzielten: Die Tierschutzpartei erzielte 2,4 Prozent (36.273 Stimmen), die PARTEI nur 1,4 Prozent (21.570 Stimmen), Volt kam auf 0,9 Prozent (14.047 Stimmen), und dieBasis, die Grauen sowie Team Todenhöfer erhielten jeweils ca. 0,4 bis 0,6 Prozent der Stimmen. Insgesamt sind im aktuellen Abgeordnetenhaus 13,7 Prozent der abgegebenen Zweitstimmen nicht repräsentiert.

Die Fünf-Prozent-Hürde wurde eingeführt, um zu verhindern, dass eine zu hohe Anzahl an Parteien im Bundestag vertreten ist. Dies könnte die Entscheidungsfindung erschweren und stabile Regierungsbildungen behindern. Um stabile Mehrheiten zu erzielen, ist es notwendig, dass nicht zu viele Parteien im Parlament sitzen. Historisch gesehen wurde diese Regelung nach den Erfahrungen der Weimarer Republik, wo die Abwesenheit einer solchen Hürde zu instabilen Mehrheitsverhältnissen führte, etabliert. Seit 1953 ist dieser Mechanismus auf Bundesebene in Kraft und findet sich auch in den jeweiligen Landesverfassungen.

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Markus S.

Über den Autor

Markus S. Chefredakteur

Mit über 15 Jahren Erfahrung im Hauptstadtsjournalismus leitet Markus S. die Redaktion von Hauptstadt-Report.de. Sein Fokus liegt auf der politischen Berichterstattung aus dem Berliner Senat und der Einordnung komplexer gesellschaftlicher Entwicklungen. Er steht für kompromisslose Unabhängigkeit, präzise Analysen und die Einhaltung höchster journalistischer Standards.

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