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Berliner Polizeigesetz: Klage der Linken und Grünen pausiert

Markus S. · 04. August 2026, 09:23 Uhr · 3 Min. Lesezeit · 2 Aufrufe
Berliner Polizeigesetz: Klage der Linken und Grünen pausiert

Die Fraktionen der Linken und Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus haben beschlossen, ihre geplante Klage gegen das Polizeigesetz ASOG vorerst nicht weiterzuverfolgen. In Anbetracht der laufenden Ermittlungen zum islamistischen Anschlag während des Christopher Street Days (CSD) sei das Klagevorhaben momentan nicht vorrangig und werde auf unbestimmte Zeit aufgeschoben, lautete die einhellige Aussage der beiden Fraktionen. Es bleibt jedoch unbestritten, dass weiterhin Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Novelle bestehen. Zudem wird eine Verbindung zwischen dem Anschlag, bei dem ein Mensch starb und 31 weitere teils schwer verletzt wurden, und der Klage zurückgewiesen.

Stefan Evers, der Spitzenkandidat der CDU für die bevorstehenden Abgeordnetenhauswahlen, äußerte in einem Interview mit „Welt TV“, dass ihn die Klage vor dem Hintergrund des Anschlags "fassungslos" mache. Die Opposition betont, dass es keinen inhaltlichen Zusammenhang zwischen der Normenkontrolle und dem Umgang mit als gefährlich eingestuften Personen gebe, so Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Grünen. Er stellte fest, dass der Vorwurf, die Klage sei im Zusammenhang mit dem Anschlag zu sehen, unangebracht und unehrlich sei. Zunächst müssten die offenen Fragen zum Anschlag geklärt werden, bevor weitere Schritte in Bezug auf die Klage erfolgen könnten.

Die Entscheidung, die Klage vorerst auszusetzen, bedeutet nicht ihre endgültige Streichung; zurzeit wird sie lediglich als politisch heikel betrachtet. Ein Vertreter der Linksfraktion wies auf die zahlreichen offenen Fragen hin, die auch nach der Sondersitzung des Innenausschusses bestehen bleiben und die sowohl vom Senat als auch von den Sicherheitsbehörden beantwortet werden müssen.

Die Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) Berlin war ein zentrales Anliegen der derzeit regierenden CDU/SPD-Koalition. Das ursprüngliche Gesetz trat 1975 in Kraft und wurde zuletzt 1992 angepasst. Die neue Version wurde im Dezember 2025 vom Parlament verabschiedet. Martin Matz, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, bezeichnete sie als „zeitgemäße Instrumente“ für die Polizei, um den Herausforderungen der Gegenwart gerecht zu werden.

Die Gesetzesänderung umfasst 750 Seiten. Es besteht Einigkeit darüber, dass sie Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt beinhaltet, wie zum Beispiel die Möglichkeit, gewalttätige Personen für bis zu vier Wochen aus der Wohnung zu verweisen. Elektronische Fußfesseln können für verurteilte Gewalttäter angeordnet werden, und die gefährdete Person kann gewarnt werden, wenn sich der Täter nähert.

Kritik gibt es jedoch vor allem an der Einführung von KI-gestützter Überwachung an öffentlichen Orten. Diese Systeme sollen ab August zunächst zu Trainingszwecken genutzt werden. Meike Kamp, Datenschutzbeauftragte von Berlin, warnt vor der Gefahr einer umfassenden automatisierten Verhaltensüberwachung in der Stadt. Sie äußerte Bedenken, dass Unbeteiligte durch die Überwachung ihr Verhalten ändern könnten und befürchtet, dass es zu falschen Verdächtigungen kommen könnte.

Die ASOG-Novelle erlaubt der Polizei unter bestimmten Voraussetzungen, bereits gesammelte personenbezogene Daten automatisiert zu analysieren, auch mithilfe von KI. Kritiker warnen vor einem „gläsernen Bürger“ und sprechen von einem "Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung". Vasili Franco von den Grünen betonte, dass der Staat immer weitergehende Überwachungsbefugnisse erhalte, ohne dass deren Effektivität überprüft werde.

Die Innenverwaltung sieht der Klage der Opposition gelassen entgegen und ist von der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelungen überzeugt. Sabine Beikler, Sprecherin der Innenverwaltung, erklärte, dass das novellierte ASOG eine zeitgemäße und rechtssichere Grundlage für die Arbeit der Sicherheitsbehörden schaffe und gleichzeitig die Freiheitsrechte der Bürger bezeige.

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Markus S.

Über den Autor

Markus S. Chefredakteur

Mit über 15 Jahren Erfahrung im Hauptstadtsjournalismus leitet Markus S. die Redaktion von Hauptstadt-Report.de. Sein Fokus liegt auf der politischen Berichterstattung aus dem Berliner Senat und der Einordnung komplexer gesellschaftlicher Entwicklungen. Er steht für kompromisslose Unabhängigkeit, präzise Analysen und die Einhaltung höchster journalistischer Standards.

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