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Rot-Grün-Rot: Pläne zur Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen

Julian K. · 18. Oktober 2026, 13:57 Uhr · 4 Min. Lesezeit · 8 Aufrufe
Rot-Grün-Rot: Pläne zur Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen

Nach den Sondierungsgesprächen haben die Linke, die Grünen und die SPD grundlegende Vereinbarungen für eine mögliche rot-grün-rote Koalition getroffen. Dies umfasst auch den umstrittenen Bereich der Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen. SPD-Chef Steffen Krach äußerte, dass er zwar im Wahlkampf gegen Enteignungen war, jedoch als Demokrat kompromissbereit sein müsse. Die neuen Vergesellschaftungspläne fallen weniger umfassend aus als ursprünglich von der Linken angestrebt.

Welche Unternehmen sind betroffen? Private Unternehmen, die mehr als 10.000 Wohnungen besitzen, stehen im Fokus. Genossenschaften sowie gemeinnützige Organisationen werden ausgeschlossen. Die in Berlin betroffenen Firmen sind unter anderem Vonovia, Heimstaden, Covivio und die Adler Group, die möglicherweise auch die DVI-Gruppe umfasst. Das Land Berlin plant, insgesamt 160.000 Wohnungen von diesen Unternehmen zu übernehmen.

Wer hat den größten Wohnungsbestand? Vonovia stellt den größten privaten Wohnungsanbieter in Berlin dar und gibt an, etwa 130.000 Wohnungen in der Hauptstadt zu besitzen. Studien des Forschungsinstituts Empirica bestätigen eine Bestandszahl von rund 138.000 Wohnungen, wobei ein erhebliches Drittel davon, etwa 100.000 Einheiten, zur Deutschen Wohnen gehört – ein Teil von Vonovia seit 2021. Die Aktienkurse des Dax-Konzerns fielen nach dem Wahlsieg der Linken stark. Die Umsetzung der Pläne würde bedeuten, dass das Unternehmen über 20 Prozent seines Bestandes verlieren würde.

Wie viele Wohnungen sind bei anderen Unternehmen betroffen? Laut Sondierungspapier dürfen von den betroffenen Wohnungsunternehmen 10.000 Wohnungen im Bestand bleiben. Heimstaden besitzt in Berlin etwa 20.000 Wohnungen, sodass das Unternehmen die Hälfte seiner Bestände abgeben müsste. Die Adler Group hat etwas mehr als 17.000 Wohnungen. Die genauen Bestände der DVI-Gruppe sind unklar, jedoch befinden sich etwa 90 Prozent der rund 11.000 Wohnungen in Berlin. Aktuell werden nur knapp 8.000 Wohnungen als Schätzung angegeben.

Wer wird von den Plänen ausgenommen? Ursprünglich wollte die Linke bis zu 240.000 Wohnungen in Berlin vergesellschaften. Diese Zahl wurde auf 160.000 reduziert, da der Einschnitt nun bei 10.000 Wohnungen liegt. Zudem sind neuerrichtete Wohnungen ab dem 1. Januar 2021 und zukünftige Bauprojekte von diesen Maßnahmen ausgeschlossen. Krach betonte, dass Bauunternehmen weiterhin in Neubauten investieren können sollten, auch wenn Vonovia kürzlich alle Neubauprojekte aufgrund der Vergesellschaftungsdiskussion gestoppt hatte.

Ist die Vergesellschaftung rechtlich machbar? Grundsätzlich ja. Die Verhandlungsparteien berufen sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Vergesellschaftung von notwendigen Gütern regelt. In der Bundesrepublik wurde dieser Artikel bisher nie in der Praxis angewandt, während Artikel 14, der Enteignungen betrifft, nicht zur Anwendung kommen soll. Die Bundesregierung plant ein Bundesgesetz, um die Umsetzung in Berlin zu verhindern, wobei die rechtliche Durchsetzbarkeit dieser Pläne umstritten ist.

Wann wird das Gesetz verabschiedet? Der zukünftige Senat soll laut dem Sondierungspapier 2027 ein Finanzierungskonzept erarbeiten, das dann 2028 dem Abgeordnetenhaus vorgelegt wird. Die Vergesellschaftung soll erst ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes beginnen, sodass vor 2029 keine Übertragung von Wohnungen zu erwarten ist. Klagen könnten den Prozess verzögern.

Wer verwaltet die Wohnungen künftig? Ein Träger der Vergesellschaftung wird die Bestände übernehmen und ist verpflichtet, eine sozialverträgliche Bewirtschaftung sowie die Mitbestimmung der Mieter zu gewährleisten. Der Aufbau dieser Organisation erfolgt mit einer Eigenkapitalzuführung.

Was bedeutet dies für die Mieten? Die initialen Mieten der übernommenen Wohnungen sollen hinsichtlich der Höhe nicht über den durchschnittlichen Mieten des bisherigen Eigentümers liegen. Danach orientieren sich die Mieten an der Vereinbarung zwischen dem Land Berlin und seinen kommunalen Wohnungsunternehmen. Diese dürfen laut Sondierung auf maximal zwei Prozent jährliche Erhöhung begrenzt werden.

Wie hoch sind die Kosten der Pläne? Die Entschädigung für die betroffen Unternehmen soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden, wobei diese durch Kredite finanziert werden. Dabei muss beachtet werden, dass der Senat auch bei verschlechterten Finanzierungsbedingungen handlungsfähig bleibt. Geld aus dem regulären Haushalt soll nicht fließen; stattdessen sollen die Mieteinnahmen langfristig die Kosten decken.

Was ist in Bezug auf den Wohnungsbau geplant? Der zukünftige Koalitionsvertrag sieht vor, dass in den nächsten fünf Jahren 100.000 neue Wohnungen genehmigt werden, was eine jährliche Zielvorgabe von 20.000 Wohnungen darstellt – ein Ziel, welches die jetzige Koalition seit Jahren nicht erreicht hat. Mindestens die Hälfte des neuen Bauprojekts soll durch landeseigene und gemeinwohlorientierte Akteure umgesetzt werden. Dies wird durch ein öffentliches Wohnungsbauprogramm unterstützt. Weitere Potenziale könnten durch den Umbau leerstehender Büroflächen erschlossen werden.

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Julian K.

Über den Autor

Julian K. Redakteur für Sport, Kultur & Lokales

Julian K. ist im Berliner Kiezleben zu Hause und hält den Puls der Stadt im Blick. Seine Berichterstattung deckt das gesamte Spektrum ab – vom Profi- und Breitensport über Kulturveranstaltungen bis hin zu Eilmeldungen aus den zwölf Bezirken. Dank seines starken Netzwerks gehört er zu den Ersten, wenn es um aktuelle Ereignisse in der Metropolregion geht.

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