Wahlergebnisse in Berlin: Wer ist wahlberechtigt?
Rund 2,5 Millionen Menschen in Berlin sind am Sonntag aufgerufen, ein neues Abgeordnetenhaus zu wählen. Bei den Bezirksverordnetenversammlungen dürfen sogar noch mehr Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme abgeben. Doch nicht jeder in Berlin hat das Recht, an der Wahl teilzunehmen.
Die Wahl am 20. September 2026 wird für die Hauptstadt entscheidend: Sie entscheidet darüber, ob die CDU weiterhin im Roten Rathaus verbleibt oder die Herausforderer von SPD, AfD, Grünen oder Linken die Regierungsverantwortung übernehmen. Zudem spielt die Wahl eine Rolle für die Zusammensetzung der Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) und die Zukunft der Bezirksbürgermeister.
Eine Neuerung in diesem Jahr ist die Möglichkeit für 16-Jährige, an der Abgeordnetenhauswahl teilzunehmen, was zuvor nur für die BVV-Wahlen galt.
Damit Sie ihre Stimme bei der Abgeordnetenhauswahl und den BVV-Wahlen abgeben dürfen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Sie müssen deutscher Staatsbürger sein, am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein (also vor dem 21. September 2010 geboren), seit mindestens drei Monaten in Berlin wohnen oder sich überwiegend dort aufhalten und dürfen nicht durch einen Gerichtsbeschluss das Wahlrecht verloren haben. Für die BVV-Wahlen sind zusätzlich auch Unionsbürger wahlberechtigt.
Bei der letzten Wiederholungswahl im Februar 2023 waren 2.442.049 Berliner wahlberechtigt, für die BVV-Wahlen belief sich die Zahl auf 2.738.586. Laut dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten gibt es insgesamt 2.489.976 Wahlberechtigte für das Abgeordnetenhaus und 2.738.700 für die BVV-Wahlen.
Das zeigt jedoch auch, dass über 1,4 Millionen Berlinerinnen und Berliner nicht für das Abgeordnetenhaus wahlberechtigt sind – eine Rekordzahl. Die größte Gruppe besteht aus Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit (976.000), deren Zahl sich seit 2011 mehr als verdoppelt hat. Eine weitere große Gruppe bilden Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, die etwa eine halbe Million ausmachen.
Wer kann gewählt werden? Wahlberechtigt sind alle, die am Wahltag 18 Jahre alt sind (also vor dem 21. September 2008 geboren). Auch hier fallen jedoch Unionsbürger weg, wenn sie nach ihrem Herkunftsland das passive Wahlrecht verloren haben.
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Über den Autor
Julian K. ist im Berliner Kiezleben zu Hause und hält den Puls der Stadt im Blick. Seine Berichterstattung deckt das gesamte Spektrum ab – vom Profi- und Breitensport über Kulturveranstaltungen bis hin zu Eilmeldungen aus den zwölf Bezirken. Dank seines starken Netzwerks gehört er zu den Ersten, wenn es um aktuelle Ereignisse in der Metropolregion geht.
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