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AfD kann in Spandau bei Wahlen antreten: Ausschuss weist Beschwerden zurück

Markus S. · 30. Juli 2026, 13:28 Uhr · 1 Min. Lesezeit · 2 Aufrufe
AfD kann in Spandau bei Wahlen antreten: Ausschuss weist Beschwerden zurück

Die AfD darf bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus sowie zur Bezirksverordnetenversammlung in Berlin-Spandau antreten. Dies gab das Landeswahlamt bekannt, nachdem der Landeswahlausschuss in einer jüngsten Sitzung zwei identische Beschwerden zurückwies.

Diese Beschwerden stammten von der Wählergemeinschaft „Das antifaschistische Bündnis Spandau“ und der Partei „Die Partei“. Laut Landeswahlleiter Stephan Bröchler argumentierten beide, dass die AfD als faschistische Partei betrachtet werden müsse und ein Verbotsverfahren daher notwendig sei, wodurch ihre Teilnahme an der Wahl unzulässig sei.

Der Ausschuss wies die Beschwerden jedoch aus formalen Gründen zurück. Bröchler erklärte, dass die Beschwerdeführer das Recht hätten, gegen die Zurückweisung ihres eigenen Wahlvorschlags zu klagen, jedoch nicht gegen die Zulassung eines Wahlvorschlags, wenn sie nicht als Vertrauenspersonen fungieren, was bei den vorliegenden Beschwerden der Fall war.

Darüber hinaus betonte Bröchler, dass der Landeswahlausschuss nicht als Ersatz für das Bundesverfassungsgericht fungiere und auch nicht als eine Art Überprüfungsgremium für Parteien zu verstehen sei. Weitere Beschwerden lagen nicht vor, und somit können am 20. September insgesamt 17 Parteien an der Abgeordnetenhauswahl teilnehmen.

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Markus S.

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Markus S. Chefredakteur

Mit über 15 Jahren Erfahrung im Hauptstadtsjournalismus leitet Markus S. die Redaktion von Hauptstadt-Report.de. Sein Fokus liegt auf der politischen Berichterstattung aus dem Berliner Senat und der Einordnung komplexer gesellschaftlicher Entwicklungen. Er steht für kompromisslose Unabhängigkeit, präzise Analysen und die Einhaltung höchster journalistischer Standards.

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