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Alles zur Berlin-Wahl: Infos für Wähler mit Hund und Kind

Julian K. · 20. September 2026, 13:34 Uhr · 3 Min. Lesezeit · 2 Aufrufe
Alles zur Berlin-Wahl: Infos für Wähler mit Hund und Kind

In Berlin stehen am 20. September die Wahlen zum neuen Abgeordnetenhaus sowie die Wahlen der Bezirksverordnetenversammlungen an. Die Stadt stellt dafür mehr als 4000 Wahllokale zur Verfügung. Insgesamt sind rund 2,5 Millionen wahlberechtigte Personen aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Für viele ist dies der erste Wahltag, und zum ersten Mal dürfen auch 16-Jährige an der Wahl zum Abgeordnetenhaus teilnehmen.

Da der Wahltag mit vielen Regelungen und Auflagen einhergeht, ist es wichtig, sich im Voraus über verschiedene Details zu informieren. Fragen wie "Was ist die Erst- und was die Zweitstimme?", "Bis wann muss ich abgestimmt haben?" und "Darf ich mein Kind oder meinen Hund in die Wahlkabine mitnehmen?" werden hier beantwortet.

Wann und wo kann ich wählen? Für diejenigen, die ihre Wahlbenachrichtigung nicht erhalten haben, ist es wichtig zu wissen, dass diese bis zum 30. August verschickt werden sollten. Wer keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte das zuständige Bezirkswahlamt kontaktieren. Dennoch ist es auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich, wählen zu gehen, sofern ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt wird.

Die Info, zu welchem Wahllokal Sie gehen müssen, steht auf der Wahlbenachrichtigung und ist ebenfalls auf der Website www.berlin-wahlen.de verfügbar. Am Wahltag haben die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer um 18 Uhr noch in der Schlange wartet, darf trotzdem wählen.

Wenn Sie am Sonntag nicht in Berlin sein können, ist es seit dem 10. August möglich, bereits vor dem Wahltag Briefwahlunterlagen abzuholen und auszufüllen. Für diesen Fall muss die Briefwahlstelle im Bezirk Ihres Wohnsitzes liegen und ein amtlicher Lichtbildausweis mitgebracht werden. Es ist zu beachten, dass die eingereichten Unterlagen bis 18 Uhr am Wahltag im Bezirkswahlamt eintreffen müssen, um berücksichtigt zu werden.

Ein Wechsel von Briefwahl zu Wahllokal ist ebenfalls möglich. In diesem Fall müssen die Briefwahlunterlagen mitgebracht werden, um gegen einen Stimmzettel im Wahllokal einzutauschen.

Jede wahlberechtigte Person kann nur für sich selbst abstimmen. Im Falle einer plötzlich eintretenden Krankheit kann jedoch eine Person mit Vollmacht Briefwahlunterlagen abholen und sie zurückbringen. Das Wahlrecht selbst bleibt jedoch bei der wahlberechtigten Person.

Im Wahllokal erhält man einen Stimmzettel, auf dem sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme abgegeben werden können. Dies unterscheidet sich von vergangenen Wahlen, bei denen es zwei separate Zettel gab. Um gewählt zu werden, müssen Parteien mindestens fünf Prozent der Stimmen erreichen.

Nach den geltenden Regelungen darf in der Wahlkabine nur eine wahlberechtigte Person sein. Kleinkinder stellen jedoch keine Gefahr für das Wahlgeheimnis dar und dürfen ohne Zustimmung des Wahlvorstands mitgenommen werden. Zu Hunden gibt es keine eindeutige Regel, jedoch entscheidet der Wahlvorsteher unter Berücksichtigung des Hausrechts. Handys sind im Wahllokal erlaubt, dürfen jedoch nicht zur Fotografie oder Videoaufnahmen genutzt werden.

Wahlbeobachter sind ebenfalls willkommen, solange sie den Ablauf nicht stören. Politische Kleidung ist erlaubt, allerdings sollte die Stimmabgabe unbeeinflusst erfolgen. Die Wahl in Berlin wird ein wichtiger Tag für die Bürger, und alle Wähler sind eingeladen, sich aktiv zu beteiligen und ihr Stimmrecht auszuüben.

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Julian K.

Über den Autor

Julian K. Redakteur für Sport, Kultur & Lokales

Julian K. ist im Berliner Kiezleben zu Hause und hält den Puls der Stadt im Blick. Seine Berichterstattung deckt das gesamte Spektrum ab – vom Profi- und Breitensport über Kulturveranstaltungen bis hin zu Eilmeldungen aus den zwölf Bezirken. Dank seines starken Netzwerks gehört er zu den Ersten, wenn es um aktuelle Ereignisse in der Metropolregion geht.

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