E-Scooter-Probleme in Berlin-Mitte: Über 7500 Verstöße gemeldet
In den ersten fünf Monaten dieses Jahres wurden in Berlin über 7500 Verstöße aufgrund falsch parkender E-Scooter registriert. Diese Informationen stammen aus einer Antwort der Senatskanzlei auf eine Anfrage eines Abgeordneten der CDU, die online verfügbar ist. Laut der Auskunft wurden mehr als 6000 der insgesamt 7585 Ordnungswidrigkeitenanzeigen im Bezirk Mitte registriert. Die genaue Zahl der verhängten Barverwarnungen bleibt unklar, da die Senatskanzlei keine Statistiken darüber führt und solch Maßnahmen zudem nur selten ausgesprochen werden.
Die Verteilung der Ordnungswidrigkeiten variiert stark zwischen den Bezirken. In Mitte wurden mit 6043 die meisten Verstöße registriert, gefolgt von Neukölln mit 435 und Pankow mit 257. In weiteren Bezirken wie Lichtenberg (150), Marzahn-Hellersdorf (130) und Tempelhof-Schöneberg (125) folgten deutlich geringere Zahlen. Reinickendorf und Treptow-Köpenick meldeten noch weniger Verstöße, mit lediglich 8 und 16. Darüber hinaus bleiben 159 Fälle unbekannt.
Die Einnahmen aus diesen Ordnungswidrigkeiten sind ebenfalls hoch: Von insgesamt 397.664,50 Euro, die an alle zwölf Bezirke gezahlt wurden, gingen allein 380.301,50 Euro nach Mitte. Zudem hat die Senatskanzlei 151 Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen E-Scooter-Verleihfirmen eingeleitet. Friedrichshain-Kreuzberg hat bereits acht Bescheide erwirkt, während die 39 Verfahren in Reinickendorf eingestellt werden mussten, da die verantwortlichen Personen nicht identifiziert werden konnten.
Die Senatskanzlei betont, dass beim Parken von E-Scootern auf Gehwegen eine freie Breite von mindestens 1,50 Metern für Fußgänger gewährleistet sein muss. In Fällen mit hohem Fußverkehr oder weiteren Hindernissen kann sogar eine größere Breite erforderlich sein. Letztlich soll im Einzelfall beurteilt werden, ob eine Behinderung des Fußgängerverkehrs vorliegt. Die Mehrheit der Verstöße betrifft Leih-Scooter, und oft kann der genaue Verursacher innerhalb der Verjährungsfrist nicht ermittelt werden, was dazu führt, dass viele Verfahren eingestellt werden. In solchen Fällen fallen Verwaltungsgebühren von 25 Euro für den Eigentümer oder Anbieter des E-Scooters an.
dpa/BM
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